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Bisher unbekannte/intransparente Kosten der Parkraumbewirtschaftung

Kleine Anfrage vom 14.06.2023

16. August 2023

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Die Parkraumbewirtschaftung wurde/wird in verschiedenen Kapiteln und Titeln basierend auf

dem Doppelhaushalt 2022/2023 aufgeführt. Die nachfolgenden Fragestellungen beziehen

sich auf die dargestellten Einnahmen und Ausgaben für den Bezirk Pankow

 

 

 

 

Hinsichtlich des Ausgabentitels 54010 (Kapitel 3400) vermerkte das Bezirksamt: „Insbeson-

dere zur Absicherung der Tierkörpertransporte zu diagnostischen Untersuchungen und Tier-

körperbeseitigungen gem. Nr. 16 Abs. 6 OrdZG und für die Finanzierung der Fotoarbeiten

zur Beweismittelaufnahme in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Erstattung von Un-

terbringungskosten für sichergestellte Tiere, Analysen und Untersuchungen für die Parkraum-

bewirtschaftung“.

 

Zu Ausgabentitel 51185 (Kapitel 3500) merkte das Bezirksamt an: „Hier werden die Trans-

aktionskosten im Zusammenhang mit der Gebührenzahlung für Bewohnerparkausweise und

Gästevignetten und der Zahlungsart ‚E-Payment‘ nachgewiesen. Die Abrechnung erfolgt

durch die ‚Berlin-Online Stadtportal GmbH & Co. KG'. Ferner sind hier die Ausgaben für die

Bereitstellung des Terminmanagementsystems „ZMS – Parkraumbewirtschaftung“ im Bür-

geramt Prenzlauer Berg veranschlagt.

Mehr in Anpassung an die gestiegene Anzahl von online-Anträgen und der damit verbunde-

nen Zahlart ‚E-Payment’.“

Seit 9. Mai 2022 ist die Berlin-Online Stadtportal GmbH & Co. KG Teil der IBB Unterneh-

mensverwaltung in Besitz des Landes Berlin.

Darüber hinaus wird berlinweit die Möglichkeit geboten, die ad-hoc Parkgebühren mobil zu

bezahlen, bspw. über die Anbieter easypark, mobilet, yellowbrick, paybyphone, parkster,

parco und ggfs. weiterer (nachfolgend „Drittanbieter").

 

2. Welche Drittanbieter bieten derzeit die Möglichkeit zur Bezahlung von Parkgebühren im

Berliner Park-System?

Entsprechende Leistungen werden im Land Berlin derzeitig von folgenden „Drittanbietern“

angeboten: Easy Park, Pay by Phone, mobilet, Yellowbrick, Swarco Parkster.

 

3. Ist es zutreffend, dass alle Einnahmen aus Drittanbieter unter 1.2. Einnahmen aus dem

Handyparken im Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung des Bezirks Pankow von

Berlin zusammengefasst sind? Wenn nein, wo sind diese dann hinterlegt?

Diese Aussage ist korrekt.

 

4. Wie gestaltet sich das vertragliche Konstrukt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung je Drittanbie-

ter, sofern es abweichende kontraktuelle Verhältnisse existieren.)

Die Verträge mit Unternehmen, die das Handyparken anbieten, sind berlinweit einheitlich

ausgestaltet. Entsprechende Vertragsabschlüsse übernimmt federführend für alle anderen

Bezirke mit Parkraumbewirtschaftung der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Nutzungs-

entgelte, die für das Handyparken anfallen, sind von den Nutzern zu leisten. Anfallende

Parkgebühren gehen zu 100 Prozent an den jeweiligen Bezirk.

 

5. Welche Kosten entfallen je Parkvorgang auf die Drittanbieter? (Mit Bitte um Aufschlüsse-

lung je Drittanbieter, unter Berücksichtigung revolvierender, einmaliger sowie prozentua-

ler Kosten.)

Für den Bezirk Pankow entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten (vgl. hierzu die

Antwort zu Frage 3).

 

6. Welche Einnahmenverluste hat der Bezirk Pankow durch das Drittanbieterangebot?

Für den Bezirk Pankow ergeben sich in diesem Zusammenhang keine Einnahmeverluste (vgl.

hierzu die Antwort zu Frage 3).

Vor dem Hintergrund, dass es 20151 noch einen großen Aufschrei gab, dass Bürgeramt-

termine verkauft wurden: Wie bewertet das Bezirksamt Pankow Handyparken durch

Drittanbieter anstelle der Möglichkeit eines zentralen berlinweiten staatlichen Angebots?

Die Möglichkeit, den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit des Parkticketerwerbs zur Verfü-

gung zu stellen, hat sich bewährt. Überlegungen zur Etablierung eines „zentralen berlinwei-

ten staatlichen Angebots“ sind dem Bezirksamt in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

 

7. Welcher prozentualer und totaler Anteil des Ausgabentitels 54010 (Kapitel 3400) entfie-

len auf die Parkraumbewirtschaftung?

Aus Kapitel 3400 Titel 54010 werden keine Sachmittel (mehr) für die Parkraumbewirtschaf-

tung verwendet (entsprechende Sachmittel sind mittlerweile vollständig im Wirtschaftsplan

ausgewiesen). Die maßgeblichen Erläuterungen zu Kapitel 3400 Titel 54010 („Analysen und

Untersuchungen für die Parkraumbewirtschaftung“) sind obsolet und bei nächster Gelegen-

heit zu streichen. Die aus Kapitel 3400 Titel 54010 zu leistenden Aufwendungen betreffen in

der Regel den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes.

 

8. Welcher prozentualer und totaler Anteil des Ausgabentitels 51185 (Kapitel 3500) entfie-

len auf die Transaktionskosten für die Gebührenzahlungen der Bewohnerparkausweise

und Gästevignetten?

Im Jahr 2022 entfielen hierauf 6.847,30 Euro und im Jahr 2023 (Stichtag 09.06.2023)

3.371,17 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 100 Prozent.

 

9. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass die Transaktionskosten für die Gebüh-

renzahlungen der Bewohnerparkausweise und Gästevignetten im Ausgabentitel 51185

(Kapitel 3500) zu 100 % der Berlin-Online Stadtportal GmbH & Co. KG (sogenannter

„Netzbetreiber“) als Teil der IBB Unternehmensverwaltung, die im Besitz des Landes Ber-

lin ist, zugeht?

Diese Entscheidung obliegt nicht dem Bezirksamt. Eine entsprechende Einschätzung bleibt

zuständigkeitshalber der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

vorbehalten.

 

10. Hat das Bezirksamt weitere Angebote von Netzbetreibern eingeholt?

a) Wenn nein, warum nicht?

Bei dem System zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises handelt es sich um ein ber-

linweit einheitliches Verfahren, das von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung für Mobili-

tät, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ausgeschrieben und vergeben wird. Zusätzliche Ange-

bote von weiteren Netzbetreibern können vom Bezirksamt Pankow daher nicht eingeholt

werden.

b) Wenn ja, welche? Und wie gestalteten/gestalten sich diese?

Entfällt (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 10.a)