Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Im Nachgang zur kleinen Anfrage 0241/IX vom 17.05.2022 haben sich neue Informatio-
nen ergeben: Seit 2018 sind in Berlin 18 Fälle (38% aller deutschlandweiten Fälle) be-
kannt geworden, fünf dabei allein im Jahr 2022. Es ist davon auszugehen, dass die Fall-
zahlen – in Anbetracht von wärmeren Wintern und der erhöhten Reisetätigkeit nach Ende
der Corona-Restriktionen – weiter steigen werden. „Laut RKI nur die Spitze des Eisbergs:
Die meisten Infektionen verlaufen symptomlos oder nur mit leichten Beschwerden. Etwa
20 Prozent der Infizierten entwickeln eine grippeähnliche Erkrankung mit Fieber, Schüttel-
frost, Kopf- und Rückenschmerzen sowie Hautausschlag. Bei etwa jedem 100. Infizierten
dringt der Erreger in das Nervengewebe ein und führt zu einer Hirnhautentzündung. In sel-
tenen Fällen entwickelt sich eine Entzündung des Hirngewebes. Mögliche Symptome sind
geistige Veränderungen, Muskelschwäche, Lähmungen. Bis zu 10 Prozent der Patienten
mit Nervenbeteiligung versterben.“
1. Wie viele Infizierte kommen/kamen aus dem Bezirk Pankow seit 2018? (Mit Bitte um
Auflistung nach Jahresscheiben.)
Bis dato ist im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Pankow nur ein Fall be-
kannt geworden.
2. Stellt das Bezirksamt Pankow mittlerweile Informationen zum West-Nil-Virus zur Ver-
fügung? Wenn ja, welche
a) den Ärzten?
b) den Bürgern?
Das Gesundheitsamt Pankow stellt aktuell keine Informationen zum West-Nil-Fieber
proaktiv zur Verfügung.
3. Wenn nein, warum nicht und ab welcher Fallzahl oder Fallrate würde das Bezirk-
samt Informationen bereitstellen?
Sofern ein Bedarf erkennbar wird, wird das Gesundheitsamt umgehend entspre-
chende Informationen zur Verfügung stellen. Aus Sicht des Gesundheitsamtes wäre
der Bedarf nicht an konkreten Fallzahlen festzumachen, sondern bei steigender
Zahl der Anfragen von Bürgern. Bürgeranfragen außerhalb Ihrer Anfrage oder An-
fragen von Ärztinnen und Ärzten zum West-Nil-fieber gab es bislang nicht, ebenso
liegt eine Vielzahl qualitativ hochwertiger Information auf anderen einschlägigen
Homepages vor (z. B. BZgA).