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Behinderungen und Gefahren durch E-Roller und E-Scooter reduzieren

 

4. Mai 2022

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankowvon Berlin möge beschließen: 

Das Bezirksamt wird ersucht, in denBereichen Pankows, in denen die Nutzungsdichte und die von abgestellten oderabgelegten E-Rollern und E-Scootern ausgehenden Gefahren und Behinderungen besonders groß sind, Zonen einzurichten, in denen die Roller und Scooter verpflichtend abgestellt werden müssen. Hierbei sind die positiven Erfahrungen aus dem Bezirk Lichtenberg einzubeziehen.  

Begründung: 

Um der vonherumliegenden Rollern und Scootern ausgehenden Gefahren und BehinderungenEinhalt zu gebieten, sind in besonders betroffenen Bereichen fest vorgegebene Abstellstandorte ein geeignetes Mittel. Der Bezirk Lichtenberg hat mit solchen verpflichtend eingerichteten Zonen bereits gute Erfahrungen gemacht. Bereits mit Beschluss zur Drucksache VIII-1288 hat die BVV am 20. Januar 2021 beschlossen, bestimmte Bereiche (hier insbesondere Grünanlagen) für das Abstellen von Scootern und Rollern zu sperren. Dies wird durch geofencing auf technischem Wege realisiert.