Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wirdersucht, Mieter und Hausgemeinschaften darin zu unterstützen, ihr individuelles Vorkaufsrecht für selbstgenutzte Mietwohnungen gem. §577 BGB wahrzunehmen.
Hierzu soll das Bezirksamt auf seiner Internetseite Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Fördermöglichkeiten (bspw. über die KfW) bereitstellen. Zudem soll das Bezirksamt die betroffenen Mieter einer Abgeschlossenheitserklärung darüberinformieren, dass Teilungserklärungen für ihre Wohnungen vorliegen und sie damit von einem Vorkaufsrecht gem. §577 BGB Gebrauch machen können.
Dem Bezirksamt wird weiterhin empfohlen, sich an den Senat zu wenden und ein Förderprogramm der Investitionsbank Berlin analog des Förderprogramms “Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau” der Investitionsbank Brandenburg zum Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetischen Ertüchtigung und altersgerechten Umbau des selbstgenutzten Wohneigentums einzufordern.
Begründung:
Selbstgenutztes Wohneigentum ist gerade in unsicheren Zeiten und bei volatilen wirtschaftlichen Entwicklungen ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. (Vor dem Hintergrund des gescheiterten Mietpreisdeckels) gerade auch in Berlin und vor allem in Pankow unterliegt die Mietpreisentwicklung einer erheblichen Dynamik. In einer solchen angespannten Situation des Wohnungsmarktes werden Wohnungen und ganze Gebäude zum Zweck der Ertragsoptimierung erworben oder veräußert, ohne den Mietern die Chance zu eröffnen, ihre Wohnung zu erwerben
und damit finanzielle Stabilität und Sicherheit für sich zu schaffen.
Wohneigentum verpflichtet, schafft Sicherheit im Alter, bindet an den eigenen Kiez und stabilisiert damit die soziodemografischen Strukturen in unserem Bezirk. Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum kann deshalb einen wesentlichen Beitrag gegen Altersarmut, für eine gesunde Berliner Mischung und einen prosperierenden Bezirk leisten.