Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlinmöge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Villa vor Schönholzschnellstmöglich unter Denkmalschutz gestellt werden kann - mit dem Ziel, sie vor Zerstörung durch Vandalismus und Brennstoffgewinnung zu schützen. Falls notwendig wird das Bezirksamt ersucht, über die Botschaft der Republik Sambiaoder das Auswärtige Amt gegenüber der Republik Sambia deutlich zu machen, dass diese als Eigentümer der Villa für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist.
Begründung:
Die Villa vor Schönholz hat eine bewegte Geschichte und ist einschützenswertes Architekturgut. In der letzten Zeit werden dort Holzbauteile im Gebäude in offenen Feuern zu Heizzwecken verbrannt, Wände entfernt und andere Schäden durch Vandalismus angerichtet. Eine größere Anzahl an Personen hält sich regelmäßig illegal in der Villa vor Schönholz auf. Dadurch entstehen
schwere Schäden an der Villa. Die Villa ist auch Bestandteil der Rahmenplanung Straße vor Schönholz.
Da sich die Villa vor Schönholz im Eigentum der Republik Sambiabefindet, hat das Bezirksamt nur sehr begrenzt Handhabe, die Zerstörung zu beenden. Die Einstufung als Denkmal ermöglicht es dann zumindest, die Gebäudesubstanz im Rahmen einer Ersatzvornahme zu sichern (ad hoc Anordnung
unter Vorbehalt der weiteren Prüfung).