Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird im Zusammenhang mit dem „Städtebaulichen Rahmenplan Straße vor Schönholz“ (DrS. IX-0017) ersucht zu prüfen, ob ein Fachbedarf für die Nutzung des Grundstückes Straße vor Schönholz 23 besteht. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses ist dies auch in der AG Clusterung auf die Tagesordnung zu setzen
Begründung:
Die Villa vor Schönholz, das Grundstück ist vor vielen Jahren der Republik Sambia zugefallen. Seitdem verfällt das Gründerzeitgebäude ungenutzt und wird von den Pankowern inzwischen als Schandfleck von Schönholz bezeichnet.
In Zeiten, wo Wohnraum, öffentliche Gebäude und auch Büroflächen des Bezirksamts rar sind, ist es nicht hinnehmbar, ein solch großes Gebäude in Pankow ungenutzt zu lassen. Dazu kommt der architektonische Wert für den Bezirk Pankow und die lange und bewegte Geschichte des Hauses. Alles Gründe um zu prüfen, wie die Villa vor Schönholz wieder in das Bezirksvermögen geholt werden kann. Daher soll im ersten Schritt eine Prüfung durch das Bezirksamt erfolgen, welcher Fachbereich auf das Gebäude einen Fachbedarf anmelden würde.