Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zutragen, dass das auf der Brücke der Bucher Straße über die A114 hinter der Ampel in Fahrtrichtung Französisch Buchholz angebrachte Verkehrszeichen „gegliederter Vorwegweiser“ (Zeichen 441) dahingehend abgeändert wird, dass die Zweispurigkeit der Bucher Straße an dieser Stelle erkennbar ist.
Begründung:
Die Bucher Straße verläuft aus Karow kommend vor derÜberquerung der A114 zunächst einspurig und teilt sich hinter der Ampel in eine Rechtsabbiegerspur Richtung Auffahrt zur A114 und eine Geradeausspur inRichtung Französisch Buchholz. Entsprechende Markierungspfeile sind nur sehr
kurz vor der Auffahrt zur A114 auf der Fahrbahn angebracht. Das vorhandene
Verkehrszeichen „gegliederter Vorwegweiser“ (Zeichen 441) sorgt zusätzlich für
Verwirrung, da es anzeigt, es gebe lediglich eine Spur, von der man rechts auf
die Auffahrt zur A114 abbiegen kann. Daher kommt es täglich zu Beinaheunfällen,
weil Kraftfahrzeuge von der rechten auf die linke Spur wechseln, um geradeaus
zu fahren. Der Vorwegweiser muss daher dahingehend abgeändert werden, so dass
er Kraftfahrzeugfahrer vorab darüber informiert, dass die linke Spur geradeaus
führt und die rechte Spur auf die Autobahnauffahrt