Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen,sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) dafür einzusetzen, dass auf der Kniprodestraße Höhe Stedinger Weg beidseitig eine sogenannte Planskizze (Zeichen 458) aufgestellt wird. Die
Planskizze soll darauf hinweisen, dass auf dem Stedinger Weg zwischen Süderbrockweg und Sigridstraße nach Zeichen 267 die Einfahrt verboten ist. Ein Vorbild hierfür könnte die Planskizze (Z. 458) auf der Greifswalder Straße für die verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Komponistenviertel sein.
Begründung:
Die Verkehrsberuhigung imBlumenviertel hat begonnen und in diesem Rahmen wurde im Stedingerweg zwischen Höhe Süderbrokweg und Sigridstraße eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.
Fahrzeugführer, die von der Kniprodestraße in den Stedingerweg einbiegen,
treffen an besagter Stelle auf das Verkehrsschild Verbot der Einfahrt (Verkehrszeichen 267). Für diese gibt es dann nur noch die Möglichkeit, über den Süderbrokweg und den Altenescherweg zu fahren – was das Verkehrsaufkommen in den Straßen verstärkt und die Kfz wieder in die „falsche“ Richtung führt – oder was dazu führt, regelwidrig die Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren. Fahrzeugführer sollten also frühzeitig, schon vor Einfahrt in das Wohngebiet, darauf hingewiesen werden, dass die Einbahnstraßenregelung eine Durchfahrt
durch das Wohngebiet verbietet. Eine entsprechende Planskizze kann unnötige
Fahrtbewegungen in und aus dem Stedinger Weg vermeiden, was sowohl gut für die
Umwelt ist als auch für das Viertel.