Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit an der Bushaltestelle Blankenburger Chaussee/Straße 42 imOrtsteil Karow zu erhöhen und die Sichtbeziehungen an dem an dieser Stelle kürzlich errichteten Zebrastreifen zu verbessern.
Begründung:
In der Blankenburger Chaussee auf Höheder Hausnummer 86 wurde vor einigen Monaten ein Fußgängerüberweg (FGÜ) gebaut.Dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle Blankenburger Chaussee/ Straße 42 auf der stadtauswärts führenden Seite der Straße. DieseHaltestelle verfügt über keine eigene Bucht, die Busse halten auf der Fahrbahn. Entgegen der Richtlinie für die Anlage und die Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) in der aktuellen Fassung wurde der Fußgängerüberweg in Fahrtrichtung direkt hinter der Bushaltestelle angeordnet.
Dies führt dazu, dass Menschen, die dieStraße queren möchten hinter dem Bus auf die Fahrbahn treten und keineMöglichkeit haben, den Verkehr auf der gegenüberliegenden Fahrbahn zu sehen.Aus genau diesem Grund sieht die R-FGÜ in Pkt. 2.2 Abs. 3 vor, dass ein FGÜ grundsätzlich nur vor einer Bushaltestelle angeordnet werden darf.
Konkret kommt es seit Errichtung desFußgängerüberweges durch die fehlenden Sichtbeziehungen regelmäßig zugefährlichen Situationen auf der stark befahrenen Blankenburger Chaussee, dennhier befindet sich in unmittelbarer Nähe die Grundschule Alt-Karow, Arztpraxen und Einzelhandelseinrichtungen.