Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Welche Ergebnisse hat das Bezirksamt in Bezug auf den in der 38. Sitzung der BVV ge-
fassten Beschluss zur genannten Drucksache bis jetzt erarbeitet?
2. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der Drucksache?
Zu 1. und 2.
Das Bezirksamt Pankow steht weder in vertraglichen Beziehung zu Anbietern von E-
Tretrollern noch liegen im Rahmen der Zuständigkeit des Bezirksamtes zu prüfende Anträge
von diesen Anbietern vor.
Die Federführung zur Regelung des Umgangs sowohl mit dem Thema an sich als auch mit
den Anbietern liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klima-
schutz. Bisher ist die zuständige Senatsverwaltung in dieser Angelegenheit noch nicht auf die
Bezirke zugekommen. Dies wurde für 2022 jedoch angekündigt.
Die Ausweisung von "No-Parking-Zonen" setzt eine entsprechende Grundlage für Verwal-
tungshandeln voraus, gleiches gilt für eine Ausweisung von Stellplätzen. Das Bezirksamt geht
davon aus, dass es entsprechende Regelungen zu Grünanlagen, wie in
der Drucksache beschrieben, geben wird. Andernfalls wird das Bezirksamt auf eine entspre-
chende Anpassung hinwirken.