Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie ist der Stand zum Neubau der Turnhalle an der Kurt-Tucholsky-Oberschule?
Geplant ist der Bau einer Typensporthalle Kompakt. Diese wird in Amtshilfe durch SenBJF errichtet. Die Planungen sehen vor, soweit dem BA Pankow bekannt, diesen Standort im Rahmen der übernächstenen Tranche (Tranche II) zu bebauen. Zurzeit werden bereits vorbereitende Arbeiten ausgeführt.
2. Wie bewertet das Bezirksamt die Zusammenarbeit am Standort mit Pfeffersport e.V.?
Die Zusammenarbeit mit dem Sportverein Pfeffersport e.V. wird als sehr konstruktiv bewertet. Die Regelungen des Nutzungsvertrages sowie der Kooperationsvereinbarung mit der Oberschule werden eingehalten. Es findet ein enger Austausch mit den Verantwortlichen der Schule, des Schul- und Sportamtes und des Sportvereins statt.
3. Ist der Bau von wichtigen Sport-Außenanlagen auch zur Mitbenutzung von Pfeffersport e.V. geplant?
Generell werden bei der Planung von Sport-Außenflächen sowohl die schulischen als auch die außerschulischen Bedarfe berücksichtigt. An diesem Standort haben jedoch die schulsportlichen Bedarfe der Schule Vorrang. Gerade in Bezug der Planung einer
multifunktionalen Schulsportanlage wird versucht, auch die Belange des Sportvereins zu berücksichtigen. Eine Mitnutzung der Sportanlagen durch Pfeffersport ist vorgesehen.
4. Welche Maßnahmen zur Förderung von Pfeffersport e.V. und des Schulsports plant das Bezirksamt an der Kurt-Tucholsky-Oberschule?
Der Schulstandort der Kurt-Tucholsky-Oberschule ist Bestandteil der vertieften Begutachtung entwicklungsfähiger Sportanlagen im Bezirk. Das bedeutet, dass der Standort einer genaueren Analyse unterzogen wird. Ziel der Analyse ist auf Basis beider bestätigter Investitionsmaßnahmen (Maßnahme: Typensporthalle; Maßnahme: Fassadensanierung, Anlagentechnik, Mensa, Außen- und Sportaußenanlagen, Containerbereitstellung) und unter Nutzung der festgestellten Bedarfe der Schule sowie des Sportvereins und den Erkenntnissen aus dem Sportentwicklungsplan die Feststellung eines Neuordnungsbedarfes, die Benennung von Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung bzw. der Kapazitätserweiterung, die Ergänzung durch weitere Nutzungsmöglichkeiten durch die Aktivierung von Restflächen, etc.
Damit sollen alle Innenentwicklungspotentiale identifiziert und Erweiterungsmöglichkeiten im vorhandenen Bestand ausgeschöpft werden. In diesem Konzept soll auch das Merkmal Barrierefreiheit/Inklusion bedarfsgerecht berücksichtigt werden.