Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie hoch ist der Versorgungsgrad mit transportablen Luftfiltern in den öffentlichen Schulen in Pankow?
Es findet derzeit eine Erfassung aller bereits gelieferten Luftfilter statt, als abschließender Erfassungstermin wurde der 31.05.2022 gesetzt. Der Bezirk erhält von der BIM leider keine bzw. nur zeitlich verzögerte Informationen zum Stand der Auslieferungen. Ziel der Anmeldungen des Bezirks war eine Ausstattung eines jeden Unterrichtraumes mit mindestens einem Gerät. Eine abschließende Beantwortung kann erst nach dem 31.05.2022 erfolgen
2. Werden alle angeschafften transportablen Luftfilter tatsächlich genutzt und kontrolliert das jemand?
Der Einsatz der Luftfiltergeräte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulen, eine Kontrolle durch das Bezirksamt erfolgt nicht.
3. Gibt es für die Schulleitungen und Lehrer Handlungsanweisungen für den sachgerech-ten Umgang mit den Geräten?
Auf der Webseite der Bim: BIM - Berlin - Luftreiniger finden die Schulen alle wichtigen Informationen zu den Luftfiltern. Hierzu gehören z.B. Betriebsanweisungen, Benutzer-handbücher, Bedienungsanleitungen, technische Datenblätter usw.
4. Wie ist der Umgang geregelt in den Monaten mit höheren Außentemperaturen?
Dem Bezirk sind keine unterschiedlichen Anwendungen nach Jahreszeiten bekannt. Die angeschafften Geräte können ganzjahresmäßig eingesetzt werden.
5. Wie ist die Wartung geregelt?
Die erforderlichen Wartungsarbeiten beschränken sich auf die Reinigung der Vorfilter sowie auf den Austausch der HEPA-Filter. Die Vorfilter sollten jede mindestens alle 3 Wochen optisch kontrolliert und im Bedarfsfall manuell gereinigt werden. Die HEPA-Filter sollten mindestens alle 3-6 Monate optisch kontrolliert und im Bedarfsfall ausgetauscht werden. Diese Tätigkeiten werden durch die Hausmeister*innen der Schulen organisiert und durchgeführt.
6. Können für die Wartungsaufgaben Schulhausmeister eingesetzt werden? Ja - siehe Antwort zu 5.
7. Welche Mehrkosten veranschlagt das Bezirksamt für Wartung, Unterhaltung und Strom-kosten?
Dem Bezirksamt fehlen hierzu Erfahrungswerte, die jetzt erst gesammelt werden können. Durch die Buchung der Ausgaben für Ersatzfilter o.ä. auf ein gesondertes Unterkonto kann zum Abschluss des Haushaltsjahres hier eine Bilanz gezogen werden. Die zusätzlichen Stromkosten sind jedoch aus verschiedensten Gründen nicht nachweisbar. Laut Angaben der Hersteller, weisen die Geräte unterschiedliche Stromverbräuche aus. Alle Verbräuche laufen über die vorhandenen Zähler, eine Trennung ist hier nicht möglich. Für die Wartung der pandemiebedingt beschafften, mobilen Luftfiltergeräte an Schulen werden die dafür anfallenden Kosten bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze i.H.v. 50 T€ im Jahr 2022 basiskorrigiert.
8. Gibt es Schulen, die nicht mit transportablen Luftfiltern ausgestattet werden konnten, weil die technischen Voraussetzungen fehlen?
Da es sich hierbei um mobile Luftfiltergeräte handelt, deren Einsatz keine besonderen technischen Voraussetzungen erfordern, werden planmäßig alle Schulen ausgestattet (siehe Antwort zu 1.)