Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Ausgehend von der Annahme, dass sich die Fragen auf Grund der umfänglichen Presseberichter-
stattung der letzten Monate auf die Bürgerämter beziehen folgende Antworten:
1. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beim Amt für Bürger-
dienste? (bitte nach Dienstleistungen aufschlüsseln)
In den Bürgerämtern werden alle Termine per Zeitmanagementsystem (ZMS) vereinbart. Da-
bei werden alle Dienstleistungen gleichwertig angeboten, daher ist eine Trennung nicht mög-
lich. Auch ist eine Antwort in Bezug auf die durchschnittliche Wartezeit nicht möglich, es ent-
zieht sich der Kenntnis des Amtes, wer welche Möglichkeit der Terminvereinbarung nutzt. Ge-
nerell lässt sich folgendes sagen: Täglich werden Termine zum Buchen in den Pankower Bür-
gerämter freigegeben. Die angebotenen Termine können derzeit eine/acht Wochen im Vo-
raus gebucht werden. Das heißt, jeden Tag wird ein Tag - in ein/acht Wochen - freigeschaltet.
Darüber hinaus werden täglich - soweit möglich - Termine für die Pankower Bürgerämter frei-
geschaltet. Sofern Terminbuchungen über das Internet nicht möglich sein sollten, können die-
se, wie bisher auch, durch persönliche Vorsprache an der Information beim Bürgeramt in den
Ortsteilen Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg vereinbart werden. Eine weitere Möglich-
keit gibt es über das Berliner Behördentelefon (115).
2. Welcher Anteil der Termine, die beim Amt für Bürgerdienste vereinbart wurden, werden durch
die Bürger ohne Absage nicht wahrgenommen? (bitte nach Dienstleistungen aufschlüsseln)
Im Jahr 2023 bis zum 05.10.2023 wurden von den Pankower Bürgerämtern 165.295 Kunden
bedient, davon 91.092 mit Termin. Von diesen sind 14.307 nicht gekommen. Insgesamt wur-
den 127.447 Dienstleistungen erbracht.
3. Für welche Verwaltungsdienstleistungen muss aktuell ein Termin beim Amt für Bürgerdienste
vereinbart werden?
Es können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden, einige Dienstleistungen kön-
nen bei zeitlicher Verfügbarkeit direkt an den Informationstresen erledigt werden. Dies wären:
Meldebescheinigung, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Außerbe-
triebsetzung Kfz, Erneuerung Personalausweisaufkleber, Abmeldung, Aushändigung von An-
trägen, generelle Informationen.
4. Welche Verwaltungsdienstleistungen, für die in der Vergangenheit ein Termin beim Amt für
Bürgerdienste nötig war, können in der Zwischenzeit digital wahrgenommen werden?
Führungszeugnis, Außerbetriebsetzung Kfz, Meldebescheinigung, Antrag Parkausweis
5. Welcher Anteil der Kunden, die die unter 5 genannten Dienstleitungen in Anspruch nimmt,
macht von der Möglichkeit der digitalen Abwicklung des Anliegens Gebrauch?
Dies entzieht sich der Kenntnis des Amtes.