Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Fußgänger in Anbetracht
von fehlenden Fußwegbefestigungen zwischen Kniprodestraße und Landsberger
Allee?
Der Zustand der Oberfläche der Fußverkehrsanlagen in der Storkower Straße, zwischen
Landsberger Allee und Kniprodestraße, variiert nach Auffassung des Bezirksamtes
sehr stark. Der Großteil der Seitenräume ist befestigt (Pflaster, Platten, Asphalt
oder Beton). Einige Bereiche sind aufgrund der angrenzenden Bäume und deren Wurzeln
unbefestigt. Das Bezirksamt erhält die Verkehrssicherheit innerhalb der monetären
und personellen Handlungsspielräume im Rahmen der Straßenunterhaltung aufrecht.
Aus Sicht des Bezirksamtes erfüllen die unbefestigten Bereiche nicht den Anspruch
an eine Fußverkehrsanlage gemäß dem Mobilitätsgesetz, jedoch ist die entsprechende
Verkehrssicherheit gegeben. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel der Straßenunterhaltung ist ein Neubau der Fußverkehrsanlagen
in diesem Bereich nicht möglich. Im Rahmen der derzeitig laufenden Radverkehrsplanungen
wird eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zu Möglichkeiten der Finanzierung der
Storkower Straße zwischen Kniprodestraße und Landsberger Allee am Blumenviertel
notwendigen Fußverkehrsmaßnahmen avisiert.
2. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Radfahrer zwischen
Kniprodestraße und Landsberger Allee?
Der Zustand der Radverkehrsanlagen in der Storkower Straße zwischen Landsberger
Allee und Kniprodestraße variiert nach Auffassung des Bezirksamtes ebenso stark. Die
Oberflächen der Radwege sind zu großen Teilen aus Asphalt. Eine Verkehrssicherheit
ist aus Sicht des Bezirksamtes gegeben. Die Radwegbreiten entsprechen nicht den
Anforderungen des Radverkehrsplans von Berlin, in dem dieser Abschnitt der Storkower
Straße Teil des Radvorrangnetzes ist. Im Rahmen der derzeitig laufenden Planungen
für den Neubau der Radverkehrsanlagen in diesem Bereich, soll der Breitenstandard
für das Vorrangnetz (2,50m) vorgesehen werden.
3. Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der Storkower Straße für Autofahrer zwischen
Kniprodestraße und Landsberger Allee?
Der Zustand der Fahrbahn wird als verkehrssicher eingeschätzt.
4. Welche Maßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr- und Klimaschutz
zu dem angegebenen Teilbereich der Storkower Straße sind dem Bezirksamt
bekannt?
4.1. Insofern Maßnahmen bekannt sind, welche sind dies und wie gestaltet sich die
Zeitschiene?
4.2. Welche Einschränkungen werden in Folge der Maßnahmen gesehen?
Dem Bezirksamt sind keine verkehrlichen Maßnahmen der SenUMVK in diesem Bereich
bekannt.