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Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Vor dem Hintergrund der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drs.VIII-1159 frage ich das Bezirksamt: Was sind besagte Kriterien für eine besondere Bedeutung zur Stadtsau-berkeit?
Die wesentlichen Kriterien wurden seitens der Auswahlkommission bestehend aus Teil-nehmern von SenWEB, SenUMVK und SenFin wie folgt festgelegt.
-sensible Nutzerstruktur (z. B. Kinder) -hohe Nutzerfrequenz -besondere Nutzung (z. B. Badestellen) -Gewerbe mit hohem „to-go“-Anteil im Umfeld -besondere Verunreinigung (z. B. Drogen) -räumlicher Zusammenhang