Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele Stellen sind im Standesamt aktuell unbesetzt. Wie viele Stellen sin in Pankow im Bereich der Standesämter lt. Aktuellem Stellenplan vorgesehen?“
Zum Zeitpunkt ist im Standesamt eine Stelle unbesetzt, zwei Stellen für Standesbe-amt*innen sind nicht adäquat besetzt, d. h. mit Standesbeamt*innen ohne Bestellung. Teil-zeitreste bestehen bei den Standesbeamt*innen zusätzlich 0,45 VZÄ und bei den Mitarbei-tenden 0,48 VZÄ.
Derzeit sind laut Stellenplan 18 Standesbeamt*innen und 9 Mitarbeitende vorgesehen.
Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf den abgefragten Fachbereich Standesamt.
2. „Lt. Internetseite beträgt die Bearbeitungszeit von Anmeldungen zur Eheschließung mindestens 6 – 12 Wochen. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit genau? Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022?“
Bearbeitungszeiten sind abhängig sowohl vom Eingang der Antragsstellungen als auch der Mitwirkung bei der Nachreichung von Unterlagen und werden statistisch nicht erfasst. In den Vorjahren vor 2021 bestand das Problem der unzureichenden Terminvergabemöglichkeiten und somit eine erhöhte Beschwerdelage.
3. „Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung sollen aktuell postalisch übermittelt werden. Ein Termin dafür ist nicht vorgesehen bzw. möglich. Sie ist ein guter Schritt in Richtung Bürgerfreundliche Verwaltung und reduziert unnötige Termine. Werden für die übermittelten Anträge Eingangsbestätigungen versandt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht und wie erhalten die heiratswilligen Pankower Kenntnis darüber, ob ihr Antrag eingegangen ist bzw. ob dieser vollständig ist.“
Der Weg der schriftlichen Anmeldung resultiert aus der rechtlichen Möglichkeit gem. Per-sonenstandsverordnung (PStV) aus gewichtigem Grund; in Berlin wird sie seit der Pandemie präferiert, um den Kund*innen die Kontaktaufnahme mit den Standesämtern zu ermöglichen. Ggf. wird diese Möglichkeit durch das 3. Personenstandsänderungsgesetz zum 31.12.2022 nicht mehr gegeben sein.
Die schriftliche Anmeldung ist für den Kunden eine zeitsparende Möglichkeit, jedoch für die Verwaltung mit einem großem Mehraufwand verbunden, da die Bearbeitung der Anfragen/Fälle einen wesentlich größeren Zeit- und Personalaufwand in Anspruch nimmt. Ein-gangsbestätigungen werden nicht versandt, dies wird jedoch vorab kommuniziert bzw. ist dem Internetsauftritt zu entnehmen. Fehlende Unterlagen können erst nach Beginn der Prüfung durch eine/n Standesbeamt*in benannt und nachgefragt werden.
4. „Sollten Unterlagen (siehe Frage 3) unvollständig sein oder fehlen: wie ist sichergestellt, dass die Bearbeitung derart erfolgt, dass feststehende Termine für die Eheschließungen der Pankower Bürger in Pankow und anderen Standesämtern nicht gefährdet ist?“
Damit Termine für Pankower Bürger*innen nicht in Gefahr geraten, erfolgt die Bearbeitung priorisiert und nach Dringlichkeit.
5. „Anmeldungen zur Eheschließung, wenn die Eheschließung außerhalb Pankows er-folgen soll, sollen lt. Internetseite des Bezirksamts spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin eingereicht werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Zudem kann der Antrag frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin eingereicht werden. Wie lange vor einem geplanten Hochzeitstermin müssen die Unterlagen beim eheschließenden Standesamt vorliegen, um vereinbarte Termine zu Eheschließung nicht zu gefährden bzw. den noch notwendigen Formalitäten im eheschließenden Standesamt nachzukommen?“
Eine rechtliche Vorgabe zur fristgerechten Einreichung der Unterlagen ist nicht festgeschrieben. Dies müssen die Ämter entsprechend der Kapazitäten und Gegebenheiten regeln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. „Wie weit im Voraus müssen die Unterlagen der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen, wenn eine Eheschließung in Pankow stattfinden soll?“
Eine Eheschließung in Pankow ist möglich, insofern der gewünschte Termin angeboten werden kann und alle notwendigen Unterlagen durch das Paar beschafft wurden. Die telefonische Vorreservierung von Eheschließungsterminen ist innerhalb von sechs Monaten vor dem Wunschtermin möglich. Unbeachtet bleiben bei dieser Betrachtung die Beteiligungen anderen Behörden bei Verfahren mit Auslandsbeteiligung (Sen Inn, Kammergericht, Sen Just).
Sind Termine nicht belegt oder eine Dringlichkeit zur Eheschließung gegeben (Notehe-schließung/Außerhauseheschließung) bzw. Eheschließung am Schreibtisch erfolgt bei Voll-ständigkeit der Unterlagen die Anmeldung schnellstmöglich/sofort.