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Sicheres Nutzen von Gehwegvorstreckungen

 

7. Dezember 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bereichen direkt neben Gehwegvorstreckungen ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Dies soll entweder durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) verdeutlicht werden oder das Halten soll durch andere Maßnahmen (z.B. Fahrradbügel) unmöglich gemacht werden. 

Priorisiert werden sollen bei der Umsetzung:

  • Gehwegvorstreckungen im direkten Umfeld von Kitas und Grundschulen
  • Gehwegvorstreckungen, die in Schulwegplänen als bevorzugte Querungsmöglichkeit gekennzeichnet sind bzw. werden
  • Gehwegvorstreckungen im direkten Umfeld von Spielplätzen
  • neu eingerichtete Gehwegvorstreckungen

 

Begründung:

Gehwegvorstreckungen sind an vielen Stellen im Bezirk sinnvolle Maßnahmen, um Fußgängern, vor allem kleineren Kindern, das Überqueren von Straßen zu erleichtern, indem die Straße besser einsehbar ist. Auch für nahende Autofahrer sollen die Fußgänger so besser sichtbar sein. Dieses Vorteils werden die Gehwegvorstreckungen beraubt, wenn direkt neben den Einrichtungen geparkt wird. Das Bezirksamt hat das Parken neben den Gehwegvorstreckungen an verschiedenen Standorten bereits durch sinnvolle Maßnahmen unterbunden. Dies soll nun auf zahlreiche weitere Stellen im Bezirk ausgeweitet werden, jeweils sofern Kapazitäten dafür vorliegen.