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Schmuckplatz in Wilhelmsruh

Kleine Anfrage vom 13.04.2023

4. Mai 2023

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wer ist der Flächeneigentümer des Schmuckplatzes in Wilhelmsruh? Falls es mehrere
Eigentümer gibt, bitte um Angabe der jeweiligen Eigentümer und der genau definierten
Flächen.
Die gekennzeichnete Fläche ist im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes.

2. Besteht für den Platz oder Teile des Platzes (z. B. das Ehrenmal) Denkmalschutz?
Auf der Fläche in unserem Facheigentum ist nur ein Baudenkmal vorhanden.
3. Welche Voraussetzungen müssten für die Umgestaltung des Platzes erfüllt sein?
Der Platz ist eine gewidmete Grünanlage. Eine hier vielleicht beabsichtigte Umgestal-
tung muss daher dem Grünanlagengesetz entsprechen. Zitat:
"Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind alle gärtnerisch
gestalteten Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen,
Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das
Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind."
Außerdem ist bei einer Umgestaltung auch das Umfeld des Denkmals zu berücksichti-
gen.


4. Welche Voraussetzungen müssten für die Vergrößerung des Wochenmarktes erfüllt sein?
Angrenzend an den Schmuckplatz in Wilhelmsruh (Hauptstraße 34–38) gibt es zwei Wo-
chenmärkte. Der Wochenmarkt auf dem Gehweg an der Hauptstraße findet freitags von
8–14 Uhr statt. Weiterhin wurde kürzlich (März 2023) mit dem neuen Wilhelmsmarkt auf
der Goethestraße zwischen der Hauptstraße und der Hielscherstraße gestartet, samstags
10–16 Uhr.
Mit dem Marktbetreiber des Wilhelmsmarktes wurde bereits im Vorfeld der Erlaubniser-
teilung besprochen, wo und wie ggf. eine Flächenvergrößerung erfolgen könnte. Hier
wurde ein Bereich der Hielscherstraße (im Anschluss an die Goethestraße bis in Höhe
der Haus-Nr. 31) als Optionsfläche für geeignet angesehen. Für diese Fläche kann der
Marktbetreiber zu gegebener Zeit einen Antrag auf Erweiterung der Marktfläche stellen.
Auf Grün und Erholungsanlagen werden keine Genehmigungen für Wochenmärkte erteilt


5. Wie bewertet das Bezirksamt die Aufenthaltsqualität des Platzes und die Notwendigkeit
seiner Umgestaltung?
Bezogen auf das Denkmal ist die Gestaltung angemessen. Eine dringende Notwendigkeit
zur Umgestaltung wird derzeit nicht gesehen.