Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei bezirkseigenen Immobilien und Einrichtungen, die Vereinen, Trägern, Initiativen u. a. zur Verfügung gestellt werden, Untermietverträge, die die tatsächlichen (anteiligen) Kosten der eigentlichen Miet-/Überlassungssache übersteigen, vertraglich auszuschließen und damit Schattenzuwendungen zu verhindern. Derartige Untermietverträge mit Dritten sollen zukünftig mit dem Bezirksamt Pankow bzw. der zuständigen Stelle geschlossen werden.
David Paul, Denise Bittner und die weiteren Mitglieder der CDU-Fraktion
Begründung:
Der Bezirk Pankow von Berlin stellt zahlreichen Vereinen, Träger, Initiativen u. a. bezirkseigene Immobilien zur Nutzung zur Verfügung und investiert teilweise große Summen in die Instandsetzung und Herstellung der Immobilien - vgl. bspw. Doppelhaushalt 2022/2023, Kapitel 3630, Titel 71500 Brotfabrik: Sanierung der Wohnungen und Umbau zu Atelierwohnungen; 13086 Prenzlauer Promenade 4. Im Sinne der Haushaltsklarheit ist es nicht nachvollziehbar, dass Einnahmen aus der (Unter-)Vermietung derartiger Objekte direkt den Trägern zugehen und somit nicht im Bezirkshaushalt etatisiert werden. Das dargestellte Objekt ist nur ein Beispiel, gleiche Verfahrensweisen gibt es an weiteren Stellen im Bezirk Pankow. Eine transparente Haushaltsführung wird durch diesen Prozess erschwert und die Haushaltsführung verengt. Der vertragliche Ausschluss derartige (Unter-)Vermietungen, die die tatsächlichen (anteiligen) Kosten der tatsächlichen Miet-/Überlassungssache übersteigen, kann dazu beitragen, die Transparenz wiederherzustellen und gibt dem Bezirk Pankow wieder bessere haushalterische Handlungsmöglichkeiten.