Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:Hiermit frage ich das Bezirksamt Pankow von Berlin zu entsprechender Personalausstattung in Schutzräumen:Wie viele Notunterkünfte und Frauenhäuser zur kurzfristigen Unterkunft von schutzbe-dürftigen/von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern gibt es aktuell im Bezirk?
Wie viele bezirkliche Wohngruppen gibt es im Bezirk? Gibt es auch Wohngruppen in freier Trägerschaft und wenn ja, wie viele?
Wie ist in jeweils allen Einrichtungen die entsprechende Personalausstattung und der Personalschlüssel je zu betreuendem Fall, zu betreuender Familie? In welchen Regionen des Bezirkes kann z. B. aufgrund unzureichender Ressourcenausstattung der Schutz von Kindern und Frauen nicht im angemessenen Maße gewährleistet werden? Die Fragen 1-4 werden gemeinsam beantwortet: Schutzeinrichtungen für von Gewalt im sozialen Nahbereich betroffenen Frauen und deren Kinder können grundsätzlich in folgende Einrichtungsarten differenziert werden: Frauenhaus, Zufluchtswohnungen und Zweite-Stufe-Wohnungen. Diese sind als dauerhafte Einrichtungen konzipiert. In besonderen Situationen, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, können zusätzlich kurzfristig geschaffene und temporär angelegte Notschutzplätze geschaffen oder bestehende Angebote aufgestockt werden.
Die Steuerung von Art und Anzahl vorgenannter Schutzeinrichtungen, der damit verbundenen Anzahl von Schutzplätzen sowie der jeweiligen Finanzierung/Ausstattung der Einrichtungen obliegt dem Land Berlin. Das Bezirksamt hat daher keine Kenntnis über die jeweiligen Personalausstattungen. Weiterführende Informationen zu diesen Unterthemen kann die hier zuständige Senatsver-waltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erteilen:
• https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/haeusliche-gewalt/ • https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/haeusliche-gewalt/beratung-und-unterstuetzung/ Zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern werden die Adressen der Schutzeinrichtungen anonym gehalten. Folgende Antworten auf schriftliche Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus Berlin bieten eine vergleichsweise aktuelle Übersicht zur Berliner Gewaltschutzinfrastruktur: • „Infrastruktur für schutzsuchende und von Gewalt bedrohte Frauen“ der Abgeordne-ten Ines Schmidt (LINKE) v. 07.05.2021, DS: 18 / 27 417 • „Häusliche Gewalt, Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Zweite-Stufe-Wohnun-gen“ der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) v. 31.01.2020 , DS: 18 / 22 121
Das Berliner Hilfesystem berichtet ebenso wie das bundesweite Hilfesystem seit Jahren, dass die Anzahl niedrigschwellig, durchgängig und sofort zugänglicher Frauenhaus- und sog. Familienplätze nicht ausreichend ist und damit die Standards der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - kurz: Is-tanbul-Konvention - unterlaufen werden. Dies impliziert, dass eine Unterversorgung auch für den Bezirk Pankow zutreffend ist. Zu beachten ist jedoch: Wenn Frauen Schutz in einem Frauenhaus u.ä. Einrichtungen suchen, werden sie in der Regel nicht im Wohnbezirk untergebracht und wechseln bei Bedarf auch KITA und Schule der Kinder. Vor dem Hintergrund der seit Jahren kontinuierlich zunehmenden und während der Corona-Pandemie deutlich angestiegenen Gewalt im sozialen Nahbereich gegen Frauen und vor allem Kinder, die in einer gleichbleibend erschreckend hohen Anzahl von jährlichen Tötungsdelikten gegen über Frauen und Mädchen (Femiziden) mündet, ist dies besonders alarmierend. Vgl. hierzu auch die kriminalstatistischen Auswertungen zu Partnerschaftsge-walt des BKA seit 2015. https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebil-der/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html.