Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Warum erfolgte eine Neueinstufung der Cevennenstraße in 13127 Berlin von Reinigungs-
klasse C auf Reinigungsklasse 4 (Straßenreinigungsverzeichnis A)?
Die Neueinstufung erfolgte durch die dafür zuständige Senatsverwaltung für Umwelt,
Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenscho-
nung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit. Insofern können die gestellten
Fragen nur von dort beantwortet werden.
Dieses Referat wurde um Stellungnahme gebeten. Die von dort erfolgten Informationen
werden hier wiedergegeben.
Zur Eingruppierung der Cevennenstraße gab es bereits am 05.11.2019 eine Entschei-
dung durch das Verwaltungsgericht Berlin, auf welches hier verwiesen wird. (VG 1 K
543.17). Die Eingruppierung/Umstufung von Reinigungsklasse C in das Reinigungsver-
zeichnis A4 wurde darin bestätigt. (Das Urteil wurde in der Anlage beigefügt.)
2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit öffentliches Straßenland in die Reinigungs-
klasse 4 (Straßenreinigungsverzeichnis A) eingestuft wird?
Reinigungszyklus der Berliner Straßenreinigung in der Cevennenstraße, 13127 Berlin
Siehe 1, im Gerichtsurteil VG 1 K 543.17 wird hierauf eingegangen und ausreichend er-
klärt.
3. Gibt es dazu schriftliche Meldungen des Tiefbauamtes an die Straßenreinigungskommis-
sion? Wenn ja, welche Aussagen beinhalten die Meldungen?
Eine Straßenreinigungskomission gibt es nicht. Es gibt zum einen eine Qualitätskomission
und eine Straßeneingruppierungskomission.
Die Qualitätskomission ist ein Zusammenschluss von Teilnehmern, Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK), der BSR (hier jedoch andere
Mitarbeiter, als die, die für die Eingruppierung zuständig sind), Straßen- und Grünflä-
chenamt (SGA) und Ordnungsamt (OA). Die Qualitätskommission kommt in jedem Be-
zirk 2xjährlich zusammen, man bespricht ggf. Reinigungsprobleme, Beschwerdelagen
usw. Dort hat man eine gemeinsame Befahrung von ausgewählten Straßen, um deren
Reinigung zu überprüfen. Im Anschluss wird die Leistung besprochen, ggf. festgestellte
Mängel werden dann von der BSR reflektiert und intern besprochen.
Bei der Straßeneingruppierungskomission (STEK) handelt es sich um einen Zusammen-
schluss von Teilnehmern von SenUMVK, der BSR und SGA, jeweils für den Bezirk, für den
man gerade eine Straße prüft/umgruppiert. Es geht in der STEK um die Prüfung von
Straßen hinsichtlich ihrer Eingruppierung in das Straßenreinigungsverzeichnis. (Am Ran-
de sicherlich auch um die Reinigung bzw. den Verschmutzungsgrad einer Straße, aber
nicht hauptsächlich.)
Wir gehen davon aus, dass hier die Straßeneingruppierungskomission gemeint ist.
Die Überprüfung der Eingruppierung durch die Straßeneingruppierungskommission der
Cevennenstraße erfolgte auf Grund einer Anliegerbeschwerde. Das Straßen- und Grün-
flächenamt wurde hinsichtlich der Umgruppierung der Cevennenstraße dann telefonisch
informiert.
Meldungen durch das Straßen- und Grünflächenamt an die Straßeneingruppierungs-
kommission erfolgen in der Regel nach einem Ausbau von Straßen. Der Ausbau von
Straßen hat regelmäßig Auswirkungen auf eine Eingruppierung von Straßen.
4. Inwieweit werden die Reinigungszyklen der Berliner Stadtreinigung für öffentliches Stra-
ßenland dokumentiert?
Hinsichtlich einer Dokumentation der Reinigungsleistungen in den einzelnen Straßen ver-
weist das zuständige Referat darauf, dass in den Straßenreinigungsverzeichnissen rund
14.700 Straßen und Straßenabschnitte enthalten sind. Eine Dokumentation einschließlich
Kontrolle der durchgeführten Reinigungsleistungen der BSR ist behördlicherseits nicht
leistbar. Zudem führt dieses Referat auch keine Fachaufsicht über die BSR aus. Die BSR
führen in eigener Verantwortung Nachweise über durchgeführte Reinigungen, die ggf.
dort einsehbar sind.
5. Wo ist die Dokumentation der Reinigungszyklen durch die Berliner Straßenreinigung ein-
sehbar?
Siehe Beantwortung von Frage 4.