Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) dafür einzusetzen, dass auf dem Fahrbahnbelag
im Abbiegebereich der Prenzlauer Promenade Höhe Binzstraße eine
Fahrbahnmarkierung aufgebracht wird, die in der Einmündung, die den
Mittelstreifen unterbricht
1. zwei Abbiegespuren und
2. zwei Haltelinien
markiert.
Begründung
Für die Prenzlauer Promenade ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zuständig, da es sich um eine Straße des
übergeordneten Straßennetzes handelt. Die Fahrbahnmarkierung ist erforderlich,
um den Verkehrsfluss an dieser Abbiegemöglichkeit zu verbessern. Auf dem 1,3 km
langen Abschnitt der Prenzlauer Promenade zwischen Thulestraße und
Granitzstraße ist die Abbiegemöglichkeit Höhe Binzstraße die einzige
Abbiegemöglichkeit. Hier kann man aus dem Kiez links auf die Prenzlauer
Promenade stadtauswärts und von der Prenzlauer Promenade links in das Viertel
abbiegen. Daher wird diese Einmündung von vielen Verkehrsteilnehmern
frequentiert. Ohne Markierung kommt es jedoch häufig vor, dass Fahrzeuge und
(Lasten)-fahrräder den vermeintlich engsten Radius wählen und so die Durchfahrt
für den anderen abbiegenden Verkehr behindern. Dies führt nicht nur zu
gefährlichen Situationen, sondern auch zu Rückstaus auf der Prenzlauer
Promenade, da Abbieger die Fahrspur blockieren. Zur besseren Orientierung
sollten Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden, die zum einen zwei getrennte
Abbiegespuren mit Abbiegepfeil und zum anderen auch Haltelinien kennzeichnen.