Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Suizidfälle es unter Pankower Schülern seit Beginn der Pandemie gegeben hat?
2. Welche Präventionsmaßnahmen lässt das Bezirksamt pandemiebedingt an den Pankower Schulen durchführen?
3. Sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf an pandemiebedingten Präventionsmaßnahmen, besonders bei suizidgefährdeten Schülern?
4.Übernimmt das Bezirksamt die Kosten von schulisch organisierten Präventionsmaßnahmen, z.B. Workshops in Bezug auf Suizidrisiken in Schulen?
5. Würde das Bezirksamt die Kosten für Suizidpräventionsworkshops übernehmen?
6. Findet es das Bezirksamt richtig, dass sie Senatsverwaltung BJF für ihre Broschüre Pocketguides „Lebensmüde“ Geld von Schulen, Eltern oder Fördervereinen für die Herausgabe von Exemplaren verlangt?
7. Wäre das Bezirksamt bereit, diese Kosten für die Pankower Schulen zu übernehmen?
Zu den Fragen 1. - 5.
Gemäß §109 des Berliner Schulgesetzes sind die Bezirke für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Die inhaltliche oder statistische Befassung mit Todesfällen fällt hingegen in den Bereich der inneren schulischen Angelegenheiten und obliegt damit der Verantwortung der zuständigen Senatsverwaltung.
Zu 6.
Über 10.000 Exemplare des Pocket Guide „Lebensmüde“ werden im Jahr kostenfrei an Schulen, Krisendiensten und Beratungsstellen ausgelegt, bei denen Jugendliche mit Suizidgedanken Hilfe suchen können. Darüber hinaus ist ein kostenloser Download möglich unter: https://www.frnd.de/infos/infomaterial/
Zu 7.
Siehe Antwort zu 6.