Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Poller, die nichtVerkehrseinrichtung im Sinne des. § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind, anneuen Schulstandorten zukünftig so zu gestalten, dass sie an typische Schulmaterialien erinnern. Bei bereits bestehenden Pollern wird den Schulengestattet, diese mit den Schülern individuell zu gestalten.
Begründung:
Schulen sind wichtige staatliche und private Einrichtungen zur Bildung von Kindern und (jungen) Erwachsenen. Diese solltenim Stadtbild noch deutlicher hervorgehoben werden. Poller, die in unmittelbarer Nähe von Schulen stehen, und nicht § 43 StVO Verkehrseinrichtungen sind, könnenden Schulen im Rahmen von Projektwochen dazu dienen, die Individualität derSchule hervorzuheben. In diesem Zusammenhang können die Schulen den Kindernvernehmliche Themen näher bringen und damit für mehr Verkehrssicherheit sorgen.Ein weiterer Vorteil kann die Sichtbarkeit der Schule im öffentlichen Straßenland sein und den Bezirk interessanter gestalten.