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Planungen zum Wischbergeweg anpassen

19. Dezember 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die aktuellen Planungen zum Wischbergeweg zu überarbeiten und eine Lösung zu erarbeiten, die dem Ansinnen, den übergeordneten Durchgangsverkehr dort zu reduzieren, gerecht wird, zugleich aber für Anwohner benachbarter Kieze keine umfangreichen Umwege zur Folge hätte, wenn sie zu ihren Grundstücken gelangen wollen. Folgende Maßnahmen sollen im Besonderen in Betracht gezogen werden:

eine Einbahnstraßenregelung in der Straße 30 Richtung Norden

ein Rechtsabbiegegebot vom Wischbergeweg in die Malchower Straße

Begründung:

Ziel des Antrags ist es, die gewünschte Verkehrsberuhigung im Wischbergeweg zu erreichen, ohne jedoch die Anwohner der direkt umliegenden Straßen zu langen Umwegen zu zwingen, die wiederum zu noch mehr Verkehr in ohnehin schon belasteten Straßen v.a. in Heinersdorf führen. Wichtig ist, dass der übergeordnete Durchgangsverkehr, der Quelle und Ziel in anderen Ortsteilen oder Bezirken hat, zu unterbinden. Hierfür schlägt der Antrag als eine Möglichkeit die o.g. Maßnahmen vor.Die Einbahnstraßenregelung in der Straße 30 unterbindet den übergeordneten Durchgangsverkehr durch den Wischbergeweg am Morgen, das Rechtsabbiegegebot vom Wischbergeweg in die Malchower Straße unterbindet den übergeordneten Durchgangsverkehr durch den Wischbergeweg am Abend. Die Maßnahmen verteilen den Verkehrsfluss effizienter und verbessern die Situation insbesondere zu den Stoßzeiten