Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele Schulessen werden/wurden nicht ausgegeben? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach
Jahresscheiben und Ortsteilen.)
Hierüber werden im Schul- und Sportamt keine statistischen Werte erhoben.
2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation vorgehaltener, aber nicht abgerufener und folglich entsorgter Schulessen?
Durch die tägliche Meldung der Portionszahlen für die an der Essensversorgung
teilnehmenden Schulkinder durch die jeweils Verantwortlichen an den Schulen, wird die Zahl
der zu entsorgenden Schulessen auf ein Minimum beschränkt. Diese Meldung erhält der
Auftragnehmer jeweils bis 12:00 Uhr für den kommenden Tag per Fax, wenn sich die
Portionszahlen verändert haben. Trotzdem kann es durch spontane Ereignisse wie
Erkrankungen der Schulkinder dazu kommen, dass Mittagessen nicht abgerufen werden. Die
Schulen sind bemüht, die Zahl der zu entsorgenden Essen so gering wie möglich zu halten.
3. Was passiert mit Speiseresten und nicht ausgegebenen Schulessen?
Entsprechend der Verträge mit den Caterern sind Speisereste vom Auftragnehmer am selben
Tag abzutransportieren. Für die Aufstellung der Wertstoffbehältnisse sowie die ordnungsgemäße Verwertung in zugelassenen Behandlungsanlagen ist der Auftragnehmer
verantwortlich.
4. Welche rechtliche und praktische Möglichkeit der Weiterverwertung von Schulessen gibt es?
Lebensmittelhygienische Vorschriften schränken die Weiterverwertung von bereits zubereiteten
Portionen ein. Die durch die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung festgelegten
Warmhaltezeiten und Temperaturen lassen eine Weiterverwertung nicht abgerufener Essen
nicht zu.
5. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt ggfs. die Möglichkeit der Weitergabe nicht ausgegebener Essen an soziale Träger, wie bspw. caritativer Einrichtungen?
Siehe Antwort zu Punkt 4.