Mit der Istanbul-Konvention wurden im Mai 2011 erstmalig auf europäischer Ebene verbindliche Rechtsnormen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz von Betroffenen sowie zur Bestrafung der Täter beschlossen. Artikel 21 der Konvention empfiehlt dabei einen Frauenschutzplatz für eine Familie pro 10.000 Einwohner, sodass folgerichtig in den vergangenen Jahren sukzessive Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder in Pankow und Berlin ausgebaut wurden. So wurde etwa Anfang des Jahres das achte Frauenhaus mit vierzig weiteren Plätzen in Berlin eröffnet. Dennoch reicht die Platzzahl aktuell gerade aus, wenn davon ausgegangen wird, dass jede Frau nur ein Kind mitbringt. Inzwischen ergibt sich jedoch regelmäßig die Notwendigkeit, Mütter mit mehr als einem Kind aufzunehmen - dafür reicht die Anzahl der Plätze jedoch schlicht nach wie vor nicht aus.
Mit einem Antrag unserer Bezirksverordneten Dr. Eva Scharfenberg fordern wir darum aktuell das Bezirksamt Pankow auf, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für den kontinuierlichen Ausbau von Frauenschutzplätzen in Berlin einzusetzen. Dazu sollte der Senat eine Bedarfsanalyse anhand von Meldungen und der Lage der Einrichtung durchführen, um die tatsächlich benötigte Anzahl an Schutzplätzen in Pankow und Berlin zu ermitteln. Dabei muss auch die Situation jugendlicher Söhne Berücksichtigung finden, da diese zum Teil nicht in den Einrichtungen aufgenommen werden können, aus Jugendhilfegründen aber ebenfalls umsorgt werden müssen. Auch die ausreichende Betreuung durch fachlich qualifizierte Sozialarbeiter muss dabei sichergestellt werden.