Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
„Auf dem Weg zur Begrenzung der weltweiten Erwärmung um maximal 1,5 °C, wie es in
dem Pariser Abkommen von 2015 festgehalten ist, sind umfangreiche Maßnahmen
notwendig. Mit dem Programm „Fit for 55“ wurde durch die Europäischen Kommission
weiterführende Umsetzungen auf den Weg gebracht. Wichtig hierbei ist die
Antriebswende im Einklang mit der Steigerung der regenerativen Energien. Die
Bundesregierung fördert daher mit einer sogenannten Innovationsprämie seit dem 8. Juli
2020 mittels des politischen Beschlusses zur Konzentrierten Aktion Mobilität (KAM) derzeit
bis Ende 2021 die Elektromobilität im Individualverkehr. Mit dem neu aufgelegten
Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll
dazu ein Beitrag geleistet werden, die Attraktivität zu steigern. Auch für Kommunen und
Unternehmen wird seit dem 23. November 2021 ein Zuschussprogramm zur Förderung
neuer Ladestationen in nicht-öffentlichen Bereichen für Elektromobilität bereitgestellt1.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sieht hingegen den Bedarf am
Ausbau von Elektromobilität eher als notwendiges übel, da ihr Credo ist: „So viel wie
nötig, so wenig wie möglich!“ Für den Fragesteller konterkariert das Credo di
angestrebte nachhaltige Antriebswende."
1. „Wie wird die Ladeinfrastruktur im Bezirk Pankow grundsätzlich beurteilt?“
Das Bezirksamt Pankow priorisiert den Ausbau von Ladeinfrastruktur derzeit nicht, weil die
bezirklichen Pflichtaufgaben und Projekte im Fuß- und Radverkehr derzeit höhere
Wichtigkeit haben. Zudem bestehen erhebliche Flächenkonkurrenzen im öffentlichen
Straßenraum. Gleichzeitig werden verstärkt Ladesäulen im halbprivaten Raum, z. B. an
Supermärkten errichtet, so dass ein Ausbau im öffentlichen Raum derzeit nicht prioritär
verfolgt wird. Es entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand durch die notwendigen
Prüfungen der Standorte, Erteilungen von Sondernutzungen für die Ladesäule und die
hierfür erforderliche Teileinziehung des Straßenraums für den Parkplatz bzw. die
Parkplätze vor der Ladesäule. Dieser ist bei der derzeitigen Personalsituation kaum
leistbar.
Gleichwohl ist ein moderater Ausbau vor allem im Norden Pankows geboten, sofern nicht
ausreichend Ladesäulen im privaten Raum entstehen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz strebt
entsprechend einen weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur an, insbesondere im Norden
Pankows, und befindet sich in Abstimmung mit dem Bezirksamt zu geeigneten Standorten.
2. „Wie ist die Ladeinfrastruktur in den verschiedenen Ortsteilen (Bitte um Aufgliederung
nach Ortsteilen sowie öffentlichen und falls bekannt nicht-öffentlichen
Lademöglichkeiten.)"
Insgesamt stehen in Pankow 99 Elektro-Ladesäulen zur Verfügung. Davon befinden sich:
- 66 Ladesäulen im öffentlichen Raum und
- 33 Ladesäulen sind öffentlich zugänglich, auf privatem Grund.
3. „Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk Pankow die Elektromobilität zu unterstützen?“
Der Bezirk sieht eine Unterstützung der Elektromobilität im weiteren Ausbau der
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie der öffentlichen Beschaffung von
Elektrofahrzeugen für den bezirklichen Fuhrpark.
4. „Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk Pankow die Elektromobilität zu fördern?“
Eine eigene bezirkliche und somit lokale finanzielle Förderung der Elektromobilität wird
seitens des Bezirks nicht verfolgt oder als zielführend gesehen. Aktuell stehen hierfür keine
Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Bezirk akquiriert, wo möglich, Fördermittel außerhalb
des Bezirkshaushaltes.
5. „Wie beurteilt der Bezirk Pankow die dargestellten Fördermöglichkeiten für
Kommunen?“
Das Bezirksamt beurteilt das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ als eine geeignete Möglichkeit für Kommunen um
Ladeinfrastruktur zu errichten oder vorhandene aufzurüsten.
6. „Hat der Bezirk Pankow öffentliche und/oder nicht-öffentliche
Ladesäulen/Wallboxen/o. ä. bereits zur Verfügung gestellt? Wenn ja, bitte um
tabellarische Auflistung. Wenn nein, warum nicht?“
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) lädt 11 Fahrzeuge an betriebseigenen
Ladesäulen (Wallboxen), die auf den Stützpunkten installiert sind. 3 Fahrzeuge werden
über Lichtstrom an Steckdosen auf den Friedhöfen geladen. Zurzeit sind 3
Revierstützpunkte mit jeweils 2 bis 4 Wallboxen ausgestattet, die nur den
Dienstfahrzeugen des SGAs zur Verfügung stehen.
Der Fachbereich Innere Dienste plant als Betreiber der Bürodienstgebäude, in
Abstimmung mit dem Ordnungsamt, für den Standort Fröbelstraße 17 ein Konzept für die
Herstellung einer Ladeinfrastruktur zu beauftragen.
Der Ausbau von Ladestationen auf den Revierstützpunkten des SGA ist für 2022/2023
geplant.
7. „Wird der Bezirk Pankow das Zuschussprogramm des BMVI o. a. nutzen? Wenn ja,
welche konkreten Planungen gibt es? Wenn nein, warum nicht?“
Der Bezirk Pankow bemüht sich stets darum, dem Bezirk bekannte und zum Vorhaben
passende Förderprogramme zu nutzen. Ob das Förderprogramm „Öffentlich
zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des BMVI genutzt
werden kann, ist standortabhängig zu betrachten. So muss der Standort z. B. öffentlich
zugänglich und zur Errichtung von Ladeinfrastruktur geeignet sein, was nicht an jedem
Standort der Fall ist bzw. gewährleistet werden kann. Die Nutzung derartiger Programme
kann allerdings nur im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten erfolgen.
8. „Welche Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektro-, Hybrid-, Wasserstoffahrzeuge)
sind im Bestand des Bezirks Pankow bzw. ggfs. durch den Fuhrpark des Landes Berlin
bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Eigentumsverhältnissen und der
Zuordnung zum jeweilig genutzten Amt.)“
Eine Abfrage der Fachbereiche hat ergeben, dass der Fachbereich Innere Dienste bisher
ein Elektrowagen (Dienstwagen des Bezirksbürgermeisters) hatte. Dieser ist nun einer
Car-Sharing-Lösung gewichen.
Das SGA stellt den Fuhrpark, wo es technisch möglich ist, schrittweise auf Kfz mit
Elektroantrieb um. Derzeit verfügt es über 14 Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb.
- 2 Transporter Typ Nissan
- 3 Transporter Typ AIXAM MEGA
- 9 PKW Typ Renault ZOE
Für die Haushaltsjahre 2022/2023 sind beim SGA 3 Elekro-PKWs geplant. Weiterhin
sollen 4 LKWs in den beiden Jahren angeschafft werden. Nach Verfügbarkeit werden
diese auch einen umweltfreundlichen Antrieb haben.
9. „Wie bewertet das Bezirksamt das o. a. Credo der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz?“
Die Bevölkerung Berlins steigt stetig an. Die Freiflächen werden knapper und immer
intensiver genutzt. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die Ausgestaltung der
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum an dem Credo: „So viel wie nötig, so wenig wie
möglich!
Das bedeutet, dass das Land Berlin beschlossen hat, ein Grundangebot an
Ladeinfrastruktur für Elektromobile im öffentlichen Straßenland zu schaffen, um den
Einstieg in die E-Mobilität hinreichend attraktiv zu gestalten. Dies geschah zunächst vor
allem im Innenstadtbereich und an Orten, wo einerseits keine Stellplätze auf privatem
Grund vorhanden sind oder wo im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase
ein konkreter Bedarf gemeldet wurde.
Auch in Zukunft wird Laden im öffentlichen Raum wichtig bleiben. Jedoch zeigen aktuelle
Untersuchungen, auch der SenUVK, dass der überwiegende Anteil der Nachfrage sich auf
den privaten (am Wohnort oder bei der Arbeitsstelle) oder öffentlich-zugänglichen Raum
auf privatem Grund (auf dem Kundenparkplatz, an Tankstellen) beziehen wird.