Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Ist es zutreffend, dass im Bereich der Jungbornstraße/Urbacher Straße in 13129 Ber-
lin eine Kita errichtet werden soll? Wenn ja wo genau?
Für das Grundstück Urbacher Straße 19/Jungbornstraße wurde im September 2022
im BA Pankow ein Bauantrag für die Umnutzung eines Wohngebäudes in eine KITA
beantragt.Inwiefern und wann die Bauherrin dies gedenkt umzusetzen, ist dem Bezirksamt nicht
bekannt.
2. Wann wurde der Bauvorbescheid erteilt und was beinhaltete dieser?
Ein Vorbescheid wurde nicht beantragt, mithin bislang auch nicht erteilt.
3. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt und was beinhaltete diese?
Das Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, mithin wurde über ei-
nen Bauantrag noch nicht entschieden.
4. Wurde seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Betriebser-
laubnis erteilt?
Die Erteilung der Betriebserlaubnis obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie. Das Bezirksamt kann hierzu keine Auskunft erteilen.
5. Für wie viele Kinder ist die Kita ausgelegt?
Laut Betriebsbeschreibung zum Bauantrag ist die Unterbringung für bis zu 49 Kinder
geplant.
6. Wann kann mit der Inbetriebnahme gerechnet werden?
Inwiefern und wann die Bauherrin gedenkt, die Inbetriebnahme umsetzen zu wollen
bzw. zu können, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
7. Ist für die Baugenehmigung für eine Kita die verkehrliche Erschließung von Belang?
Wenn ja, welches Prüfergebnis erfolgte für das benannte Objekt?
Ja, die verkehrliche Erschließung ist für die Baugenehmigung von Belang. Im Bauge-
nehmigungsverfahren ist (auch) zu prüfen, ob die verkehrliche Erschließung gesichert
ist. Eine gesicherte Erschließung setzt u.a. voraus, dass das Grundstück in angemes-
sener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Das Grundstück
liegt an den nach Straßenrecht klassifizierten Straßen Urbacher Straße und Jungborn-
straße.
8. Ist für die Baugenehmigung für eine Kita die Erschließung mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln von Belang? Wenn ja, welches Prüfergebnis erfolgte für das benannte Objekt?
Nein, die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist für die Baugenehmigung
nicht von Belang. Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB. Hier ist davon auszugehen, dass die Erschlie-
ßung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend ist. Die Planung der Erschließung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine gesamtstädtische Aufgabe und obliegt der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
9. Ist für die Erteilung einer Betriebserlaubnis die Fragestellung der verkehrlichen Er-
schließung von Belang? Wenn ja, welches Prüfergebnis erfolgte für das benannte Ob-
jekt?
Die Erteilung der Betriebserlaubnis obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie. Daher kann das Bezirksamt hierzu keine Auskunft erteilen.
10. Ist für die Erteilung einer Betriebserlaubnis die Fragestellung der Erschließung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln von Belang? Wenn ja, welches Prüfergebnis erfolgte für
das benannte Objekt?
Die Erteilung der Betriebserlaubnis obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie. Hierzu kann das Bezirksamt keine Auskunft erteilen.
11. Von wo aus soll das Grundstück erschlossen werden?
Die Erschließung des Grundstückes soll über die Urbacher Straße 19 erfolgen.