Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, gegenüber den Schulen anzuregen, am oder um den 8. Februar jeden Jahresgeeignete und altersgerechte Medienkompetenz-Projekte durchzuführen und den Schulen dafür Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Dafür wird dasBezirksamt Pankow sich bei geeigneten Stellen (bspw. Medienzentrum Pankow (1)) dafür einsetzen, dass entsprechendeProgramme, u.a. zu Cybergrooming und Cybermobbing, angeboten werden. Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beiden Präventionsteams der Abschnitte der Berliner Polizei dafür einzusetzen, dass die bereits bestehende themenbezogene Veranstaltung „Cybermobbing“ (2)um das Thema „Cybergrooming“ ergänzt oder eine neue themenbezogene Veranstaltung zu „Cybergrooming“ angeboten wird.
Begründung:
Digitale Angebote und Dienste nehmen seitJahren immer weiter zu und dieser Trend verstetigt sich. Damit einhergehendverändern und verlagern sich auch Straftaten in den digitalen Orbit. Kinder und Jugendliche aufzuklären und zu schützen liegt im Selbstverständnis der Elternund der Gesellschaft. Der Aktionstag „Safer Internet Day“ (deutsch: Tag für mehr Internetsicherheit) geht auf das 1999 gestartete Safer Internet Programm zurück, wobei der „Safer Internet Day“ seit 2008 durch Bundesministerien und -ämter durch Konferenzen und Veranstaltungen begleitet wird. Die Vermittlung von Wissen, Achtsamkeit und Schutz wird wesentlich auch durch Schulen vermittelt – sei es im konventionellen Unterricht oder bei Projekttagen und -wochen. Die Lehrkräfte sind fachliche Ansprechpartner für die Lehrinhalte. Auf neuere Entwicklungen einzugehen, kann durch externe fachliche Expertiseerweitert werden.
Geeignete Stellen, wie das Medienzentrum Pankow, und die Fachexperten der Präventionsteams der Abschnitte der Berliner Polizei können hierbei unterstützen und gerade zu den wichtigen Themen „Cybergrooming“ und „Cybermobbing“ aufklären. Das Phänomen des Mobbings über digitale Kanäle ist nicht neu, der Straftatbestand des „Cybergrooming“ gem. § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB hingegen ein eher neueres Ereignis. Hierbei werden gezielt Minderjährigeim Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte angesprochen (3). Dies geschieht gezielt überharmlos-anmutende Spiele i. d. R. mit Chat-Funktion, soziale Netzwerke respektive Plattformen oder Messenger-Dienste. Gegen diese Gefahr gilt es die Zukunft unseres Bezirks und unserer Stadt, kurz unsere Kinder, aufzuklären und damit zu schützen. Entsprechende Angebote haben auch andere Regionen in Deutschland, wie bspw. die sächsischen Landkreise Voigtland oder Zwickau, bereits aufgesetzt.
[1]https://www.mezen-berlin.de/category/kurse/, abgerufen am 13. Februar 2022,20:21 Uhr
[2]https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/praeventionsangebote/,abgerufen am 13. Februar 2022, 20:25 Uhr
[3]https://beauftragter-missbrauch.de/themen/definition/sexuelle-gewalt-im-internet,abgerufen am 13. Februar 2022, 20:44 Uhr [4]https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/zwickau/polizei-schult-jugendliche-fuers-sichere-surfen-im-netz-2286918, abgerufen am 16. Januar 2022, 13:52 Uhr