Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Kindergesundheit im Bezirk wiederstärker in den Fokus zu nehmen, insbesondere sollen der Kinder- undJugendgesundheitsdienst, der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst sowie der zahnärztliche Dienst wieder in die Lage versetzt werden, ihrem originären Aufgabenfeld gerecht werden zu können. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die Priorisierung des Einsatzes von Personal im betreffenden Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts wieder derart zu gestalten, dass Untersuchungen der jeweiligen Aufgabenbereiche (Schuleingangsuntersuchungen, zahnärztliche Vorsorge u. a.) wieder entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und anderer Vorgaben durchgeführt werden können.
Begründung:
Während der Corona-Pandemie haben die Kinder in unserer Gesellschaft zahlreiche Einschränkungen hinnehmen müssen. Sie konnten zum Teil nicht zur Schule gehen oder Freizeitangebote wahrnehmen, das führte in wesentlichen Lebensbereichen zu Einschränkungen.
Gemäß der Antwort auf die kleinen Anfragen IX-0093, 0094 und 0095 haben sich die Befunde der untersuchten Kinder verschlechtert. So ist in der Antwort auf die kleine Anfrage IX-0095 zu lesen, dass in allen gesellschaftlichen Schichten eine Zunahme von seelischen Belastungen und auch psychiatrischen Störungen festgestellt wurde und deutlich mehr Kinder und Jugendliche mit Suizidgedanken oder auch akuter Suizidalität zu beobachten sind. Auch wird festgestellt, dass „das Hilfesystem nach SGB V durch den hohen Hilfebedarf bei einer deutlichen an psychiatrischen Erkrankungen seit Beginn der Pandemie überlastet“ ist.
Viele wichtige Maßnahmen wurden aufgrund der Überlastung und großen Belastungdes Gesundheitsamtes nicht durchgeführt, exemplarisch seien die Kita-Reihenuntersuchungen genannt. Auch haben die Maßnahmen hinsichtlich des gesundheitsbezogenen Kinderschutzes um 1/3 zugenommen. Gemäß der Antwort des Bezirksamtes zur kleinen Anfrage IX-0094 wurden die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen oder Gutachten durch den Zahnärztlichen Dienst (ZÄD) letztmalig am 13. März 2020 durchgeführt.
Die Überlastung des Gesundheitsamts durch die Kontaktpersonennachverfolgung hatdazu geführt, dass das Gesundheitsamt wichtigen Aufgaben in Bezug auf Kindergesundheit und Kinderschutz nicht mehr ausreichend nachkommen konnte. Dies kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein.