Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele „blinde“, „hochgradig sehbehinderte“, „wesentlich sehbehinderte“, „taube“ und
„taubblinde“ Kinder und Schüler leben im Bezirk Pankow? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach
Ortsteilen und prozentualem Anteil.)
Das Schul-und Sportamt kann hierzu keine Angaben machen. Es gibt nach der
Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören und
Kommunikation“. Da die Schulen diese Daten in der Bildungsstatistik erfassen, wurde SenBJF
um Auskunft gebeten. In der Schulaufsicht Pankow wird ausschließlich der Förderbedarf von
Kindern erfasst, die in Pankow wohnen und eine Schule im Bezirk besuchen.
Bezüglich der Angaben zu den in Pankow lebenden Kindern erfolgte eine Abfrage beim
Jugendamt.
Es gibt keine Registrierung von Kinder mit Behinderungen, somit kann die Beantwortung der
Frage nur anhand anderer Statistiken erfolgen. Blinde, Taubblinde, hochgradig
Sehbehinderte und Gehörlose, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Land Berlin
haben, erhalten vom vollendeten ersten Lebensjahr an auf Antrag Leistungen zum Ausgleich
der durch die Blindheit, Taubblindheit, hochgradige Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit
bedingten Mehraufwendungen (Pflegegeld) nach dem Landespflegegeldgesetz. Das betrifft im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes im Regelfall Kinder und Jugendliche, die im
Haushalt der Eltern leben.
Zum Bezug von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz können Zahlen vorgelegt
werden. Im Jugendamt beziehen derzeit 27 Kinder und Jugendliche Leistungen nach dieser
Landesnorm. Aufgrund der kurzen Frist für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage und der
derzeit sehr angespannten Personalsituation wird auf eine Aufschlüsselung nach Ortsteilen
verzichtet. Dies hätte ein Aktenstudium jedes Falles notwendig gemacht. Auch in Anbetracht
der insgesamt geringen Zahl von 27 betroffenen Kindern und Jugendlichen erscheint eine
Aufteilung auf die 13 Pankower Ortsteile und die Berechnung prozentualer Anteile
verzichtbar.
Der in der Kleinen Anfrage genutzte Begriff „wesentlich sehbehindert“ ist dem Jugendamt
nicht bekannt. Das Landespflegegeldgesetz unterscheidet in blinde, taubblinde, hochgradig
sehbehinderte und gehörlose Personen. Zu den gehörlosen Personen gehören auch Personen
mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Da sich die weiteren Fragestellungen um
Kita und Schule bewegen, wurde eine altersmäßige Zuordnung vollzogen:
2. Wie viele Kinder und Schüler besuchen davon Pankower Kindergärten und Schulen. (Mit Bitte
um Aufschlüsselung nach Ortsteilen und prozentualem Anteil.)
Zurzeit werden 28 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit einem Förderbedarf durch eine Seh-
bzw. Hörbeeinträchtigung inklusiv in Pankower Schulen unterrichtet. Sie gliedern sich
folgendermaßen auf:
Eine Registrierung der Kinder und Jugendlichen mit den Angaben, welche Schulen bzw.
welchen Kindertageseinrichtungen sie besuchen, erfolgt im Jugendamt nicht. Daher können
hierzu keine konkreten Angaben erfolgen.
Aus der Praxis ist bekannt, dass die überwiegende Zahl der blinden Kinder die Johann-
August-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex – Förderzentrum "Sehen" in
Berlin-Steglitz (Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin) besucht. Blinde Kinder, die den Wunsch
haben, ein Gymnasium zu besuchen, sind überwiegend am benachbarten Fichtenberg
Gymnasium (Rothenburgstraße 18, 12165 Berlin) anzutreffen. Hier gibt es eine enge
Kooperation mit der bereits genannten Zeune-Schule.
Gehörlose Schülerinnen und Schüler nutzen überwiegend die Ernst-Adolf-Eschke-Schule -
Sonderpädagogisches Förderzentrum „Hören und Kommunikation“ (Grundschule bis
Sekundarstufe 1, Waldschulallee 29, 14055 Berlin) und die Margarethe-von-Witzleben-Schule
– Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“
(Grundschule bis Sekundarstufe 2, Palisadenstraße 76/78, 10243 Berlin).
Derzeit besucht ein hörbehindertes Kind aus Pankow eine andere Oberschule. Die Kosten von
ca. 350.000 € je Schuljahr für Gebärdendolmetscher werden im Rahmen der
Eingliederungshilfe durch das Jugendamt getragen.
3. Gab es in den letzten zehn Jahren Elternwünsche ihr seh- oder gehörbehindertes Kind in
Pankow unterzubringen, die nicht erfüllt werden konnten? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach
Ortsteilen und prozentualem Anteil.)
Diese Zahlen werden nicht erfasst.
4. Wenn ja, was waren die Gründe?
Siehe Beantwortung zu Punkt 3.
5. Besuchen aus anderen Bezirken sehbehinderte oder gehörlose Kinder Kindergärten oder
Schulen in Pankow? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Ortsteilen und prozentualem Anteil.)
Ein Gutschein für eine Kindertageseinrichtung kann in allen Berliner Bezirken eingelöst
werden. Da eine Erfassung der Behinderung eines Kindes im Fachdienst
Kindertagesbetreuung nicht erfolgt, ist nicht nachvollziehbar, welche Kinder mit
Behinderungen bestimmte Kindertageseinrichtungen besuchen. Inwieweit Kinder mit einer
Seh- oder Hörbehinderung aus anderen Bezirken eine Pankower Einrichtung besuchen, kann
ebenfalls nicht mit Daten untersetzt werden.
Schülerinnen und Schüler und insbesondere Oberschülerinnen und Oberschüler besuchen
Schulen im gesamten Stadtgebiet. Inwieweit blinde oder hörbehinderte Schülerinnen und
Schüler aus anderen Bezirken Pankower Schulen besuchen, kann nicht beurteilt bzw.
beantwortet werden. Auch für den Bereich Schule liegen hierzu keine Daten vor.