Der Volkspark Prenzlauer Berg hat eine Bedeutung für Bewohner des Prenzlauer Bergs und für den angrenzenden Bezirk Lichtenberg. Flächen in der Stadt sinnvoll zu nutzen und für Menschen nutzbar zu machen ist regelmäßig Ziel der politischen Entscheidungsträger. Der Parkplatz an der Hohenschönhauser Straße wird regelmäßig als Abstelleinrichtung für Imbissbuden und Car-Sharing-Transporter – über Monate respektive Jahreszeiten hinweg genutzt.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Ist dem Bezirksamt der dargestellte Umstand bekannt?
Nein, dieser Umstand ist nicht bekannt.
2. Wie bewertet das Bezirksamt die Notwendigkeit dieses Parkplatzes?
Das Bezirksamt bewertet die Notwendigkeit dieses Parkplatzes nicht. Begründung siehe Antwort zu Frage 3.
3. Ist der Parkplatz Teil des Bezirks Pankows? Wenn nein, warum nicht und gäbe/gibt es Überlegungen diesen Bereich sinnvollerweise dem Bezirk Pankow zu übergeben oder dies einzufordern?
Nein, der Parkplatz ist nicht Teil des Bezirks Pankow.
Der Parkplatz Hohenschönhauser Str. befindet sich auf dem Flurstück 3133 (Flur 114, Gemarkung Lichtenberg) und steht im Landesgrundvermögen (hier: Geschäfts- u. Auf-gabenbereiche der Bezirksverwaltung Lichtenberg, Tiefbau). Es handelt sich um gewid-metes Straßenland. Die Bezirksgrenze zwischen Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg und Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl verläuft genau zwischen Volkspark (Grünanlage) und Parkplatz. Der Volkspark gehört zu Pankow, der Parkplatz zu Lichtenberg.
Überlegungen zu einer Veränderung der örtlichen Zuständigkeit, die eine Veränderung der Bezirksgrenzen notwendig machen würden, gibt es keine.
4. Welche Möglichkeiten zu einer alternativen Nutzung dieser Fläche bestehen?
Wegen der fehlenden Zuständigkeit (s. Antwort zu Frage 3) gibt es für Pankow keine solchen Möglichkeiten.