Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
An Schulen ist grundsätzlich eine Mindesttemperatur von 20°C zu gewährleisten:
‚Richtwerte für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur enthält die Techni-sche Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 "Raumtemperaturen" in Tabelle 1. Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll bei leichter, sitzender Tätigkeit +20 Grad C betragen. Eine Abweichung nach unten ist möglich, wenn zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, siehe dazu Abschnitt 4.2 (2) dieser ASR. Vorgaben in der ASR sind keine verpflichtenden Werte, der verantwortliche Unternehmer kann aber bei Erfül-lung dieser Anforderungen davon ausgehen, die verpflichtende Anforderung nach gesundheitlich zuträglicher Raumtemperatur aus der Arbeitsstättenverordnung zu er-füllen. Es ist technisch kaum möglich, einen Raum bei niedrigen Außentemperaturen auch während der Lüftungspausen gleichbleibend bei einer Raumtemperatur von +20 Grad C zu halten. Bei einer richtig durchgeführten Stoßlüftung sinkt die Tempe-ratur im Raum aber nur kurzfristig um 2-3 Grad Celsius, dies wird schnell wieder durch die in Wänden, Decken und Böden gespeicherte Wärme ausgeglichen. Daher ist es möglich, durch die in Abschnitt 4.2 (2) genannten Maßnahmen eine kurzzeitige Unterschreitung der Raumtemperatur zu kompensieren. Dazu gehört u. a. das Tragen geeigneter wärmender Kleidung während der Lüftungspausen, die ja ohnehin vorhanden ist, da die Schülerinnen und Schüler sie auf dem Schulweg tragen. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes1 beschreiben ausreichendes und fachge-rechtes Lüften in Schulen. In der kalten Jahreszeit ist es weder notwendig noch rat-sam, während des Unterrichts ständig die Fenster zu öffnen, und sei es auch nur in Kippstellung. Daneben sollten Heizungsanlagen grundsätzlich auf etwas höhere Temperaturen ausgelegt werden, da bei überwiegend sitzender Tätigkeit häufig etwas höhere Lufttemperaturen gewünscht werden, als sie in Tabelle 1 der ASR A3.5 angegeben sind. Basierend auf den genannten Fakten muss der Sachkostenträger im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung für den äußeren Schulbereich abwägen, ob ein Abweichen vom Lüftungsgebot oder eine kurzfristige Unterschreitung der Raumtemperatur beim Lüften das höhere Risiko für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellt. Ausreichende Lüftung ist nach einhelliger Fachmeinung der beste Weg, eine gute Innenraumlufthygiene sicherzustellen und damit auch die Kon-zentration virenbelasteter Aerosole in Arbeits- und Unterrichtsräumen zu minimieren. Gesundheitsschäden durch eine kurzfristige Unterschreitung der Raumtemperatur während der erforderlichen Lüftungspausen sind bislang nicht bekannt.’2
Eine Ausnahme der Energiesparverordnung des Bundes in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den Anstrengungen der gesamten Bundesrepublik Deutschland zum Energiesparen ist für Schulen und Kindergärten gegeben, so dass die Mindesttemperatur bei 20 °C verbleiben kann3. Durch die Corona-Pandemie wurde vermutlich häufiger gelüftet, wodurch es in den kälteren Monaten zu einem er-höhten Heizungsaufwand gekommen sein kann.
1. Welche Energieträger für Heizungen finden sich an Pankower Schulen?
Fernwärme, Erdgas und Elektroenergie
2. Wie hoch waren die Heizkosten der Pankower Schulen in den letzten zehn Jahren?
Auf Grund der derzeitigen personellen Gegebenheiten ist die Auswertung der Unterla-gen derzeitig nicht möglich.
3. Wie haben sich die Heizkosten der Pankower Schulen in den letzten zehn Jahren ent-wickelt?
Die Heizkosten haben sich wegen der Preise im Stadtvertrag, der intensiven Nutzung der Schulgebäude und der Coronapandemie verändert. Eine statistische Auswertung der Verbräuche erfolgte aus personellen Gründen nicht.
4. Wie hoch waren die durchschnittlichen Heizkosten der Pankower Schulen je Pankower Schüler? (Mit Bitte um Aufschlüsselung in Jahresscheiben.)
Eine derartige Statistik wird nicht geführt
5. Welche Schulen stellen Ausreißer anhand des Durchschnitts nach oben und unten dar? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Ortsteilen.)
Aus personellen Gründen kann diese Frage derzeitig nicht beantwortet werden.
6. Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Heizkosten zu senken?
Alle gesetzlichen Maßnahmen einschließlich der geplanten baulichen Maßnahmen wurden umgesetzt.
7. Wie prognostiziert das Bezirksamt die Heizkosten der Pankower Schulen für die anste-hende kältere Jahreszeit?
Eine Prognose über das Wetter in den Wintermonaten kann das Bezirksamt nich ab-geben. Es wird jedoch zu erheblichen Kostensteigerungen auf Grund der gestiegenen Preise bei fossilen Brennstoffen kommen.
8. Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Situation der Heizkosten hinsichtlich des Pankower Doppelhaushalts 2022/2023?
Die Kosten werden steigen und es ist mit den Senatsverwaltungen eine Möglichkeit zur Basiskorrektur zu suchen.
1 https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-ein-regelmassiger-luft-austausch-in-klassenzimmern-wichtig, abgerufen am 05. Oktober 2022, 22:30 Uhr
2 https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp, aberufen am 05. Oktober 2022, 20:25 Uhr
3 https://www.rnd.de/politik/neue-energiesparverordnung-so-kalt-darf-es-in-schulen-und-bueros-sein-SGFD3XM5GBDQJOTPOYXCUBOE2Y.html, abgerufen am 05. Oktober 2022: 20:15 Uhr