Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um innerhalb der Pankower Bezirksverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit für das Thema häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Ziele sollen u. a. sein, die Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit über das Thema und seine Facetten sowie Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und so ggf. Betroffene zu schützen bzw. ihnen das Gefühl des Alleinseins zu nehmen.
Folgende Maßnahmen sollen dazu ergriffen werden:
● Bekanntmachung des “Signal für Hilfe”[1]innerhalb der Mitarbeiterschaft des Bezirksamtes, vor allem der Ämter mit Publikumsverkehr (Bürgeramt, Ordnungsamt, Jugendamt, Mieterberatung, etc.).
● Information der Öffentlichkeit über diese Maßnahme, so dass Betroffene vom “Hilfe-Punkt” des Bezirksamtes erfahren können; weiterhin erfahren so auch weitere Bürger Pankows vom Signal für Hilfe und können bei Bedarf unterstützen.
● Prüfen, welche Seminarangebote es (für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung) zu diesem Thema gibt (Erkennen von Warnzeichen, Umgang damit, etc.); Mitarbeiter aktiv auf die Angebote aufmerksam machen und zur Teilnahme auffordern. Hier könnte zum Beispiel das Angebot der Gewaltschutzambulanz der Charité für alle Mitarbeiter, die Schuleingangsuntersuchungen durchführen, relevant sein.
●Informationsangebot für die Mitarbeiter der Verwaltung schaffen (alternativ: einen Ansprechpartner innerhalb des Bezirksamts benennen), an wen sie sich in konkreten Verdachtsfällen Fällen wenden können (u.a. Polizei, Hotlines) bzw. an wen sie Betroffene bei Bedarf weitervermitteln können (u.a. Weißer Ring).
● Information gegenüber der Öffentlichkeit über die Maßnahmen des Bezirksamtes wie auch über das Schwerpunktthema generell; dabei auch über niedrigschwellige Hilfsangebote (wie “Maske 19”) informieren.
Fraktion der CDU: BV Bittner, BV Paul
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BV Tharan, BVWettig, BV Aru, BV Bond
Begründung:
Die Mitarbeiter der Pankower Bezirksverwaltung können in verschiedensten Situationen in Kontakt mit Betroffenen von häuslicher Gewalt kommen – häufig ohne dies überhaupt konkret zu wissen. Dabei haben insbesondere während der Corona-Pandemie Fälle häuslicher Gewalt im Kontext der Selbstisolierungsmaßnahmen weiter zugenommen. Um häusliche Gewalt rechtzeitig zu erkennen und Betroffenen zu helfen, ist es von großer Bedeutung, Verwaltungsmitarbeiter in relevanten Bereichen zu sensibilisieren. Dies betrifft beispielsweise Mitarbeiter des Ordnungsamtes, des Jugendamtes, der Familienhilfe oder des Gesundheitsamtes (u. a. Schuleingangsuntersuchungen).
Gleichzeitig ist es aber ebenso wichtig, die Öffentlichkeit über Handlungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt zu informieren. So hat die Union deutscher Zonta Clubs etwa mit der Initiative „Maske 19“ eine Aktion aus Spanien und Frankreich adaptiert, welche ein niedrigschwelliges Hilfsangebot bei akuter häuslicher Gewalt darstellt. Betroffene können dann in teilnehmenden Apotheken, Arztpraxen und Kliniken das Kennwort „Maske 19“ nennen und erhalten sofort und diskret polizeiliche Hilfe. Das Bezirksamt sollte diese Aktion durch die ihm zur Verfügung stehenden Mittel der Öffentlichkeitsarbeit sowohl in der Bevölkerung, als auch unter Apothekern, Ärzten und Klinikpersonal bekannter machen.
Darüber hinaus existiert mit dem Signal für Hilfe (oder auch das Signal für Hilfe bei häuslicher Gewalt) eine einhändige Geste, die von einer Person über einen Videoanruf oder persönlich verwendet werden kann, um andere darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich bedroht fühlt und Hilfe benötigt. Es wurde absichtlich als eine kontinuierliche Handbewegung konzipiert und nicht als ein Zeichen, das in einer Position gehalten wird, damit es leicht sichtbar gemacht werden kann. Das Bezirksamt sollte auf seinem Internetauftritt über dieses Handzeichen informieren und auch geeignete Interessengruppen dafür sensibilisieren, diese einfache Gestik in die Breite zu tragen.