Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beimSenat von Berlin nachdrücklich dafür einzusetzen, dass in zukünftigen Verträgen beim Verkauf von Grundstücken an ausländische Regierungen eine Rückkaufklausel in die Verträge aufgenommen wird, damit bei Wegfall der in Aussicht genommenen Nutzung eine Grundstücksspekulation durch ausländische Regierungen in Berlin
verhindert wird.
Begründung:
Die Villa vor Schönholz ist ein aktuellesBeispiel: Werden landeseigene Grundstücke zum Zwecke der diplomatischen Nutzung oder anderer repräsentativer Nutzung an ausländische Regierungen veräußert, wird oft nicht an eine Hintertür zur späteren Nutzung für Land oder Bezirk gedacht. Hier soll immer vorausgedacht werden und die Spekulation mit diesen Grundstücken verhindert werden.