Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Pankower Gesundheitsamt beinhaltet drei Fachdienste, die maßgeblich für die Ge-
sundheit der Pankower Kinder zuständig ist:
• Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
• Zahnärztlicher Dienst
Aufgabenbereiche:
A. Zahnärztliche Vorsorge;
B. Auf das Kindesalter abgestellte Prophylaxeveranstaltungen;
C. Beratung;
D. Gutachten und Stellungnahmen;
• Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst.
Seit Beginn der Coronapandemie haben sich viele Lebensumstände gerade für die
Jüngsten verändert.
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:
1. Wie haben sich die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und die Grup-
penprophylaxe seit der Coronapandemie verändert? (Bitte um Vergleich zur Vor-
Coronapandemie.)
2. Wie bewertet das Bezirksamt die Ernährung der Kinder seit Beginn der Coronapan-
demie und wie kann ggfs. die Ernährungslenkung dabei unterstützen? (Bitte um Ver-
gleich zur Vor-Coronapandemie.)
3. Wie hat sich die Beratungsintensität zur Zahn- und Kieferfehlstellung seit der
Coronapandemie verändert? (Bitte um Vergleich zur Vor-Coronapandemie.)
4. Wie hat sich die Auslastung der Prophylaxe für Kinder und Jugendliche durch den
zahnärztlichen Gesundheitsdienst seit der Coronapandemie verändert? (Bitte um
Vergleich zur Vor-Coronapandemie.)
5. Ist es zutreffend, dass der zahnärztliche Dienst keine Präsenztermine wahrgenom-
men hat, sondern ausschließlich telefonisch erreichbar war? Wenn ja, in welchen
Zeitenräumen und wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen?
6. Wie haben sich die Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Behörden und
Ämtern seit der Coronapandemie verändert? (Bitte um Vergleich zur Vor-Corona-
pandemie.)
7. Wie viele Fälle von Kindesmisshandlung bzw. Gewalt gegen Schutzbefohlenen wur-
den durch den zahnärztlichen Dienst in den letzten zehn Jahren festgestellt? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahresschreiben.)
8. Wie bewertet das Bezirksamt grundsätzlich den Zahngesundheitszustand der Pan-
kower Kinder und ggfs. die Zustandsveränderung seit Beginn der Coronapandemie?
Zu 1. bis 8.
Der Zahnärztliche Dienst (ZÄD) führte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen letztmalig
am 13.3.2020 durch. Seit diesem Zeitpunkt konnten bedingt durch die Pandemie weder
Vorsorgeuntersuchungen noch Beratungen durchgeführt oder Gutachten erstellt werden.
Im Vergleich zur Vor-Coronapandemie kann daher keine belastbare Auskunft zum aktuel-
len Stand der Zahngesundheit gegeben werden.
Wie bereits mehrfach dargestellt, hat das Gesundheitsamt trotz knapper Personalbemes-
sung zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben sämtliche Aufgaben der Pandemiebe-
wältigung aus eigener Kraft heraus zu bewältigen. Während im ersten Jahr der Pandemie
sämtliche Verwaltungsleistungen auf ein Minimum zurückgefahren wurden, konnten in
Folge dessen Mitarbeiter:innen anderer Ämter und Organisationseinheiten zur Bewälti-
gung des Pandemigeschehens unterstützend im Gesundheitsamt eingesetzt werden. Seit
Beginn des zweiten Pandemiejahres waren jedoch wieder sämtliche Verwaltungsleistun-
gen zu erbringen. Außerdem stiegen die Zahlen der Infektionen und damit verbunden die
Arbeit im Zuge mit der Pandemiebewältigung.
Die Unterstützung des Gesundheitsamtes durch andere Ämter des Bezirks erfolgt daher
nicht in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig wäre.
Daher leistet zusätzlich die Bundeswehr Amtshilfe. Allerdings sind ärztliche Aufgaben, die
ein hohes Maß an Spezialwissen erfordern, nicht delegierbar.
Daher sind seit Beginn der Pandemie und auch aktuell alle Mitarbeiter:innen des Zahn-
ärztlichen Dienstes in vollem Umfang in der Bewältigung der Pandemie im Einsatz. Sie
sind in verschiedenen Bereichen der Pandemiebekämpfung, wie Abstrichteam, Quaran-
tänebetreuung, Beantwortung der Anfragen von Bürger:innen und Einrichtungen, Bearbei-
tung von Bürgerbeschwerden, Bearbeitung aller Fragen rund um die Ein- und Ausreisere-
gelungen, Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, tätig.
Somit konnten seit Beginn des Ausbruchsgeschehens weder zahnmedizinische Gruppen-
prophylaxen noch zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt werden.
Die Mitarbeitenden des Zahnärztlichen Dienstes freuen sich schon jetzt darauf, nach Be-
endigung des Pandemiegeschehens ihre eigentlichen zahnärztlichen Tätigkeiten im Sinne
der Kinderzahngesundheit wieder aufnehmen zu können. Erst nach Wiederaufnahme die-
ser Tätigkeiten können die unter 1. bis 8. erbetenen Vergleiche bzw. Bewertungen vorge-
nommen werden