Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Sieht das Bezirksamt in der Fläche zwischen Angerweg 14 und Nordenstraße 31 Potenzialflächen für den Wohnungsbau? Wenn ja, wie wären die Schritte zu einer zügigen Wohnbebauung. Wenn nein, warum nicht?“ In dem Bereich zwischen Angerweg 14 und Nordendstraße 31 wird im Flächen-nutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05.01.2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 02.09.2021 (ABl. 3809) eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. In Berlin liegt die Zuständigkeit für den Flächennutzungsplan bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Es handelt sich um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Eine Wohnbebauung ist hier derzeit rechtlich unzulässig.
2. „Sieht das Bezirksamt eine von der brachliegenden und verwilderten Fläche ausgehendende Gefahr für Anwohner durch Verwahrlosung und damit einhergehendem Vandalismus, Bränden und des Handels mit illegalen Substanzen?“ Es handelt sich bei dem ungenutzten und verwahrlosten Bereich zwischen Angerweg und Nordendstraße um eine ehemalige Teilfläche der Kleingartenanlage (KGA) „Am Anger II“, die jedoch bereits seit dem Jahr 2001 nicht mehr zur KGA gehört. Die Grundstücks-eigentümerinnen und Grundstückseigentümer wurden im Jahr 2019 vom Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirkes Pankow auf die damals bekanntgewordenen geringfügigen Abfallablagerungen hingewiesen. Ein vermehrtes Abladen von Sperrmüll war seitdem nicht festzustellen. Müllansammlungen auf Privatflächen obliegen grundsätzlich der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer der Fläche. Beim Umwelt- und Naturschutzamt Pankow von Berlin liegen keine aktuellen Beschwerden vor.
3. „Würde nach Ansicht des Bezirksamts die Bebauung der Fläche mit Wohnungen zur Behebung des Wohnungsmangels beitragen?“Diese Frage stellt sich derzeit nicht, da eine Bebaubarkeit der o. g. Fläche derzeit rechtlich nicht möglich ist.
4. „Wie bewertet das Bezirksamt diese Fläche im Rahmen der Stadtentwicklung? “Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt Pankow von Berlin per Beschluss vom 24.02.2021 (Drucksache Nr. VIII-1401), die derzeit ungepflegte Fläche zwischen Angerweg und Nordendstraße ihrer im Flächennutzungsplan von Berlin festgehaltenen planungsrechtlichen Ausweisung als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingarten“ zuzuführen. Seitens der Eigentümerschaft besteht jedoch derzeit keine Kooperationsbereitschaft zur Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Kleingartenanlage mit Gemeinschaftsgärten auf der o. g. Fläche.
Hinsichtlich der westlich an die verwahrloste Fläche angrenzenden bestehenden Klein-gartenflächen gilt das strategische Ziel der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018, wonach alle im Bezirk vorhandenen Kleingartenanlagen dauerhaft planungs-rechtlich zu sichern sind (Drucksache Nr.: VIII-0465). Dies ist durch die Darstellung der Grünfläche „Kleingarten“ im Flächennutzungsplan ausreichend gewährleistet, solange keine übergroßen Gebäude errichtet werden, die nicht mehr durch das Kleingartenrecht gedeckt sind.