Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlinmöge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zumindest auf einer Seite der Sandbergstraße zwischen der Einmündung auf die Streckfußstraße und der Straße 94 im Ortsteil Karow einen (provisorischen) Gehweg herzustellen und so die Nutzbarkeit der Sandbergstraße für Fußgänger zu ermöglichen.
Begründung:
Die Sandbergstraße erschließt für das Wohngebiet umeinen Teil der Böttnerstraße, der Rübländerstraße, der Sandbergstraße und der Straße 94 den Zugang zum S-Bahnhof Karow und ist Schulweg für die Kinder der Grundschule Alt-Karow. Insofern kommt es hier zu einer hohen Nutzungsfrequenz durch Fußgänger. Die Sandbergstraße verfügt jedoch im genannten ca. 100m langen Abschnitt über keinerlei Fußverkehrsanlagen, so dass die Fußgänger gezwungen sind auf die Straße, die wiederum (auch aufgrund der dort ansässigen Gewerbebetriebe) durch hohen Parkdruck gekennzeichnet ist. Die wenn auch nur provisorische Anlage, durch beispielsweise eine wassergebundene Deckschicht, einer Fußverkehrsanlage kann hier Abhilfe schaffen und eine sichere Durchwegung ermöglichen.