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Flüchtlinge im östlichen Prenzlauer Berg, hier: Blumenviertel PLR 50 Volkspark Prenzlauer Berg II

Kleine Anfrage vom 25.03.2024

15. Mai 2024

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Die Bezirksregion 14 Prenzlauer Berg Ost (BZR 14) setzt sichzusammen aus den Planungsräumen (PLR) Michelangelostraße (PLR 49), Volkspark Prenzlauer Berg (PLR 50), AntonSaefkow-Park (PLR 51, Velodrom (PLR 52) und Alter Schlachthof (PLR 53).[1] Das Kurzprofil der Bezirksregion Prenzlauer Berg Ost weist mit Stand31.12.2022 28.475 Einwohner aus.

In der Planungsregion 50 Volkspark Prenzlauer Berg findensich neben einer Notübernachtung für Obdachlose auch eine ASOG-Einrichtung (Obdachlosenunterkunft). Das Kurzprofil Prenzlauer Berg Ost weist für die Planungsregion 50Volkspark Prenzlauer Berg eine Steigerung der Anzahl von Ausländern im Vergleich zu vor fünf Jahren von 626 % aus.

Der Bericht „Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin2021“[2] weist die Planungsregion
50 Volkspark Prenzlauer Berg bereits unter den „besonderemAufmerksamkeitsbedarf“ Gebieten aus. Schon damals wurde die Region mit einer 4- und bildet ein Schlusslicht.

Mit Datum vom 31. Januar 2024 beantwortete das Bezirksamt die kleine Anfrage KA –
0757/IX und wies die Anzahl der Flüchtlinge in derPlanungsregion wie folgt aus:
„Derzeit befinden sich ca. 2.285 Geflüchtete in den obengenannten Unterkünften. Daraus
ergibt sich bei einer Einwohnerzahl von 4.697 Personen, dasses sich bei ca. 48 Prozent aller
im Planungsraum gemeldeten Personen um Menschen mitFluchtbiographie handelt.“

Im Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vom20.02.2024 führte das Bezirksamt aus, dass in der dargestellten Planungsregion „derzeit ca. 3000 Flüchtlinge“ untergebracht sind.

In einem Morgenpost-Artikel vom 14.02.2024 äußerte sich dieBezirksbürgermeisterin zur Situation vor Ort und war der Auffassung, dass ein Quartiersmanagement die Lösung vor Ort
sein könnte. Dabei gilt zu berücksichtigen, dassQuartiersmanagements i. d. R. nur finanziert
werden können, wenn im diese sich imQuartiersmanagementgebiet des Programms „Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt“ befinden, die PLR 50 zählt nachdrücklich nicht dazu[3]

Gemäß Aussage der zuständigen Senatsverwaltung fürStadtentwicklung, Bauen und Wohnen setzt das Quartiersmanagement „besonders auf die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie von Akteuren im Quartier“.

Im Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vom 20.02.2024 führte das Bezirksamt auf die Frage nach möglichen Zuwendungen für Stadtteilmütter aus, dass „noch keine
Informationen“ vorliegen. „Forderungen für verschiedene Orte sind formuliert. Priorisierung
des Gewerbegebiets Storkower Straße ist von Seiten des Bezirksamtes vorgesehen. […] Dies
wäre als Notnagel anzusehen und wird vom BA nicht alsausreichend bewertet.“

Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:

Wie erklärt das Bezirksamt den zahlenmäßigen Unterschied der Flüchtlingsangaben der
kleinen Anfrage vom 31.01.2024 und der Aussage im Ausschussfür Soziales, Senior*innen und Gesundheit vom 20.02.2024?

Grundsätzlich können unterschiedliche Zahlen verschiedene Ursachen haben, z. B. andere Zeitpunkte der Datenstände oder unterschiedliche
räumliche Bezüge.

Im Bericht des Bezirksamtes an den Ausschuss wurde keine Zahl von Geflüchteten, bezogen auf die dargestellte Planungsregion, genannt. Insofern ist eine Stellungnahme zu dieser Frage nicht möglich.

Wie viele Flüchtlinge gem. der kleine Anfrage KA – 0757/IX gibt es wirklich?

Das Bezirksamt kann lediglich Aussagen auf Basis der monatlichen Meldestatistik des

LAF treffen. Diese betrifft Geflüchtete in den durch das LAFbelegten Unterkünften. Aktueller Stand zum 04. April 2024:

Aufnahmeeinrichtungen des LAF (AE):

- Storkower Straße 133 A: 317 Plätze

- Storkower Straße 160: 808 Plätze

Gemeinschaftsunterkünfte des LAF (GU):

- Storkower Straße 139 C: 267 Plätze

Es gibt zwei weitere Unterkünfte, in denen geflüchteteMenschen bzw. Menschen mit einer
Migrationsgeschichte leben. Bei diesen Unterkünften handeltes sich um Einrichtungen, in
denen wohnungslose Menschen aufgrund des AllgemeinenSicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) untergebracht werden:

- Storkower Straße 118 a – Unterkunft nach ASOG, Kapazität400 Plätze

- Storkower Straße 118 – Unterkunft nach ASOG, Kapazität 400Plätze

Wie bewertet das Bezirksamt die Aussagen hinsichtlich des Quartiersmanagements, dass
weder im Förderprogramm hinterlegt ist, noch bezirklich zufinanzieren ist und auch keine
Standorte verfügbar sind?

In der Kleinen Anfrage KA-0757/IX wurde dazu bereits wie folgt Stellung genommen:

„Die Kriterien für die Aufnahme in die Förderprogramme BENNbzw. Sozialer Zusammenhalt werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen definiert. Nach dem bisherigen Informationsstand desBezirksamtes erfüllt der PLR 50 diese aktuell nicht. Eine Aufnahme des PLR 50 bzw. derBezirksregion ist deshalb gegebenenfalls politisch zwischen Bezirk und Land zu verhandeln. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass für alle genannten Maßnahmen der Einsatzvon Landesmitteln erforderlich ist.“

Dem ist hinzuzufügen, dass bei einer Überarbeitung derKriterien im Hinblick auf die Integrationsbedarfe durch Fluchtzuwanderung z.B. auch die BZR Prenzlauer Berg Ost Berücksichtigung finden könnte. Zudem gehen in den kommenden Jahren einige der 32
Berliner Quartiersmanagementgebiete aus der Förderung in dieVerstetigung gehen, daher bestehen ggf. Möglichkeiten, neue Quartiersmanagementgebiete in das Programm Sozialer Zusammenhalt aufzunehmen.

Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass dieFlüchtlingsanzahl die Einwohneranzahl übersteigt und die Akzeptanz vor Ort nicht gegeben ist?

Die Anzahl der geflüchteten Menschen übersteigt nicht dieEinwohneranzahl, da Geflüchtete eine Teilmenge der Einwohner:innen im Gebiet bilden.

Zur Akzeptanz vor Ort wurde in der Antwort zu KA-0757/IXkeine Aussage getroffen. Es
wird ausschließlich auf den Bedarf an strukturell angelegtenMaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur abgestellt.

Wie bewertet das Bezirksamt die Aussage, dassStadtteilmütter nur ein „Notnagel“ sind
und vom „BA nicht als ausreichend bewertet“ wird?

Der Bericht des Bezirksamtes an den Ausschuss bezieht sichnicht auf die Stadteilmütter.
Insofern ist eine Stellungnahme zu dieser Frage im Kontextder Aussschusssitzung nicht
möglich.

Insgesamt sind im Bezirk Pankow insgesamt dreiStadtteilmütter eingesetzt. Aus Sicht des
Bezirksamtes ist dies nicht bedarfsdeckend.

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt um die Anzahl der Flüchtlinge
in der PLR 50 signifikant zu reduzieren?

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen liegt in derVerantwortung des Senats bzw. des LAF. Der Bezirk hat keine Möglichkeit, die Belegungaktiv zu steuern. Es wird jedoch regelmäßig von Seiten des Bezirks eine sozial verträgliche Unterbringung eingefordert. Insbesondere wird auf den Mangel an sozialen und anderen Infrastrukturen hingewiesen. Die an die zuständigen
Senatsverwaltungen gerichteten Forderungen des Bezirkes nach entsprechender
finanzieller und struktureller Unterstützung blieben bislang unbeantwortet.

a) Sofern keine unternommen werden: Warum nicht?

Siehe Antwort zu 6.

b) Sofern welche unternommen werden: Was erwartet sich dasBezirksamt von der jeweiligen Maßnahme?

Siehe Antwort zu 6.

Wie bewertet das Bezirksamt eigene öffentliche Aussagen zuMaßnahmen mit dem Wissen, dass diese finanziell nicht untersetzt sind?

Siehe Antwort zu 6.

[1]https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/sozialraumorientierte-planungskoordination/portraets-der-bezirksregionen/kurzprofile-der-region-prenzlauer-berg-524676.php,
abgerufen am 14. Januar 2023, 15:07 Uhr

[2]https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/monitoring-soziale-stadtentwicklung/bericht-2021/#Monitoring,
abgerufen am 14. Januar 2023, 15:30 Uhr

[3]https://www.quartiersmanagement-berlin.de/unser-programm/berliner-quartiersmanagement.html,
abgerufen am 16. März 2024, 21:20 Uhr