Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wer ist Eigentümer dieser Fläche?
Die in Rede stehende befestigte Fläche ist Bestandteil der gemäß Grünanlagengesetz
(GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch Gesetz vom
27.09.2021 (GVBl. S.1124) gewidmeten Grünanlage Hanns-Eisler-Straße 2 – 4,
in 10409 Berlin, Gemarkung Prenzlauer Berg, Flur 316, Flurstück 288. Die Grünanlage
befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und im Fachvermögen des Straßen- und
Grünflächenamtes Pankow.
2. Wofür dient die versiegelte Fläche? Und ist es zutreffend, dass dies eine Fläche für die
Feuerwehr darstellt?
Aufgrund ihrer Historie war die Fläche bereits befestigt, bevor sie in die Bestimmungen
des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) überführt wurde. Ob eine Fläche als Feuerwehrauf-
stellfläche ausgewiesen wird oder nicht richtet sich nach baurechtlichen Gesichtspunkten.
Dem Bezirksamt Pankow ist keine genehmigte Feuerwehraufstellfläche auf dem vorge-
nannten Flurstück bekannt. Ein Schild, welches auf eine Feuerwehraufstellfläche hinweist,
befindet sich nicht vor Ort.
3. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass diese Fläche immer wieder als Parkplatz
für Privatfahrzeuge genutzt wird?
Bei der Fläche handelt es sich um eine Grünanlage. Die Außendienstkräfte des Ord-
nungsamtes fertigen dort bei entsprechenden Feststellungen nicht verkehrliche Ord-
nungswidrigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung der öf-
fentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 24. November 1997, zuletzt geändert
durch § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. September 2004.