Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Straßen- und Grünflächenamt verfügt über verschiedene Fahrzeuge, gem. Kapitel
3800, Titel 51403; Kapitel 3810, Titel 51403; Kapitel 3820, Titel 51403 sowie ggfs. 81179.
1. Wie viele Fahrzeuge sind im Eigentum des Bezirksamtes im Geschäftsbereich Straßen-
und Grünflächenamt?
a) Wie bewertet das Bezirksamt den Zustand der jeweiligen Fahrzeuge? [Mit Bitte um
Aufschlüsselung nach den jeweiligen Kapiteln, nach Fahrzeugtypen (Personen-, Last-
kraftwagen und Nutzfahrzeuge inkl. Eigenschaften, wie Pritsche o. ä.), Fahrzeugmar-
ken und -typ, Datum der Erstzulassungen, ungefährer Kilometerständen, Antriebs- und
Kraftstoffarten.]
Die Daten sind in der Tabelle aufgeführt. Siehe Anlage.
2. Wie viele Fahrzeuge sind im Besitz durch Leasing, Miete, o. ä. im Geschäftsbereich Stra-
ßen- und Grünflächenamts?
a) Wie gestalten sich die jeweiligen Vertragslaufzeiten nebst Enddatum für die Fahrzeu-
ge? [Mit Bitte um Aufschlüsselung nach den jeweiligen Kapiteln, Fahrzeugtypen (Per-
sonen-, Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge inkl. Eigenschaften, wie Pritsche o. ä.),
Fahrzeugmarken und -typen, Antriebs- und Kraftstoffarten.]
Es werden lediglich Fahrzeuge bzw. Maschinen nach Bedarf angemietet. Im Leasing
befindet sich aktuell kein Fahrzeug. Kapitel 3810 hat folgende Mietfahrzeuge:
A) 1x 3,5 t Hebebühne und 2x 7,5 t Hebebühne, Laufzeit 12 Monate, 178 T€/Laufzeit
B) 1x Transporter für Wasserfaß, Laufzeit 6 Monate, 15T€/Laufzeit
C) verschiedene Arbeitsmaschinen, kurze Laufzeiten, € variabel
b) Wird es nach Vertragslaufzeitende einen folgenden Vertrag geben?
Wenn keine eigenen Fahrzeuge angeschafft werden können, wird es zukünftig weitere
Mietfahrzeuge geben müssen. Auch durch Ausfälle der älteren Fahrzeuge wird der
Bedarf an Mietfahrzeugen steigen.
3. Wie viele Fahrzeuge benötigt der Geschäftsbereich Straßen- und Grünflächenamt für die
ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben? [Mit Bitte um Aufschlüsselung nach den je-
weiligen Kapiteln, Fahrzeugtypen (Personen-, Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge inkl. Ei-
genschaften, wie Pritsche o. ä.)]
Ein Austausch der 16 Fahrzeuge mit Schulnote 5 u. 6 ist zwingend notwendig, um Aus-
fallzeiten durch aufwändige Reparaturen zu vermeiden. Für die Wässerung der Pfle-
gebereiche werden professionelle Wasserfahrzeuge benötigt. Weiterhin sind wir in al-
len 3 Kapiteln angehalten, auf Elektromobilität umzurüsten. (§ 11 Berliner Klima-
schutz- und Energiewendegesetz) Diese Maßnahme betrifft den größten Teil des Be-
standes.