Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Schützenstraße ander Kreuzung mit der Triftstraße auf der südwestlichen Seite für mindestens die ersten 20 Meter ein absolutes Halteverbot anzuordnen, um die Einsehbarkeit und Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu verbessern.
Begründung:
In der Schützenstraße im Bereich der Kreuzung mit derTriftstraße parken in einem reinen Wohngebiet beidseitig Kraftfahrzeuge. Dies führt zu einer Verengung der nutzbaren Fahrbahnbreite und regelmäßig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen im Bereich der Kreuzung mit der Triftstraße. Zudem ist die Einmündung der Schützenstraße schlecht einzusehen
und beim Ein- und Aussteigen wird regelmäßig eine Fahrbahnspur blockiert.
Aufgrund der eingeschränkten Sicht kommt es täglich dazu, dass entgegenkommende
Kraftfahrzeuge im Einmündungsbereich fast zusammenstoßen. Gleichzeitig wird
dieser Abschnitt täglich von vielen Kinder als Schulweg genutzt. Zudem befindet
sich im hinteren Bereich der Schützenstraße eine Kindertagesstätte.
Mit der Anordnung eines Halteverbots kann zwar nichtdem hohen Verkehrsaufkommen an dieser Stelle entgegengewirkt werden, jedoch zur Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit dort ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um so auch ein sicheres Abbiegen aus der Triftstraße kommend zu gewährleisten sowie die Schulwegsicherheit zu erhöhen.