Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, am südlichen Ende desöstlich hinter der Kirche gelegenen Straßenteils der Hauptstraße in Rosenthal eine Modalsperre zu errichten, so dass der Durchgangsverkehr (Schleichverkehr) auf der Straße hinter der Kirche unterbunden wird und ausschließlich auf der Hauptstraße stattfindet. Außerdem soll in dem Bereich des entstandenen
Wendehammers vor der Hausnummer 143 ein Parkverbot angeordnet werden.
Begründung:
Die Rosenthaler Hauptstraße ist im Bereich der Kirchezweigeteilt bzw hat hinter der Kirche einen „Nebenarm“. Dieser gehört nicht zum übergeordneten Straßenland, wird aber oft als Strecke für den Schleichverkehr genutzt wird, wenn es auf der Hauptstraße stockt. Dieser Durchgangsverkehr
erfolgt oft oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit und gefährdet die Anwohner der Hauptstraße und die des hinterliegenden Wohngebietes, welche über diesen Teil der Hauptstraße erschlossen wird. Eine Modalsperre unterbindet den Durchfahrtsverkehr vollständig, ohne die Erschließung der Anwohnerstraße zu gefährden.