Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamtwird ersucht, ab Beginn der Walter-Friedrich-Straße die Anordnung des
Verkehrszeichens 266-10 – Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Länge (einschließlich Ladung), zu veranlassen, um ein Durchfahren von entsprechenden Fahrzeugen zu verhindern.
Begründung:
Die Walter-Friedrich-Straße in Buch ist ab der Kreuzung mit der Franz-Schmidt-Straße als Einbahnstraße ausgewiesen. Diese verläuft bis zur KITA (Schlaufüchse) nahezu gerade, und biegt dann im fast rechten Winkel nach links ab. Im gesamten Verlauf der Walter-Friedrich-Straße wird ein-, teilweise beidseitig geparkt, was zur Folge hat, dass der verbleibende Fahrstreifen sehr
schmal ist. Im Bereich der Kurve ist es aufgrund fehlenden Straßenquerschnitts und damit nicht zur Verfügung stehenden Schleppkurven in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass große LKW zum Teil mit Aufliegern diese Straße aufgrund fehlender Hinweise befahren haben und an der oben genannten Kurve aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht weiterfahren konnten. Im Ergebnis mussten diese dann rückwärts den kompletten ca. 200m langen an der
Hufeland-Oberschule und der Kita vorbeiführenden Weg in Gegenrichtung der Einbahnstraße wieder verlassen. Hierdurch kam es nicht nur hinsichtlich der parkenden und fahrenden Fahrzeuge, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Fuß- und Radverkehre sowie der Querungsverkehre zu gefährlichen Situationen. Diesen Umstand gilt es durch die Anordnung des Zeichens 266-10 abzustellen bzw. zu vermeiden.