Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. In wessen Besitz und wessen Eigentum befindet sich der ehemalige Hundeplatz an der Flaischlenstraße neben der Rampe der Königsteinbrücke?“
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Anfrage die Fläche nördlich der Rampe ge-meint ist (Flurstück 80). Die genannte Fläche befindet sich in privatem Eigentum. Auf ei-ne Veröffentlichung der Eigentümer muss aus Gründen des Datenschutzes verzichtet werden.
Sollte die Fläche südlich der Rampe gemeint sein (Flurstück 74), so befindet sich diese im Eigentum des Landes Berlin, Fachvermögen Straßen- und Grünflächenamt. Das Straßen- und Grünflächenamt führt dazu aus, dass bzgl. Dieser Fläche keine Nutzungs-verträge (Pacht o.ä.) bestehen. Aktuell wird diese Fläche als Baustelleneinrichtung genutzt.
2. „Sin dem Bezirksamt Planungen für eine künftige Nutzung bekannt? Wenn ja, wie sehen diese aus?“
Der ehemalige Hundeplatz an der Flaischlenstraße ist dem Fachbereich Stadtplanung nicht bekannt.
Durch den Neubau der Brücke hat sich der Flächenanspruch durch die Rampe verän-dert. Sowohl über die Nutzung als auch eine Planung der Restflächen liegen dem Fachbereich Stadtplanung keine Erkenntnisse vor.
3. „Wie schätzt das Bezirksamt den Bedarf an Hundeauslaufflächen in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz ein?“
Die Zuständigkeit für Planungen zu Hundeauslaufgebieten liegen bei dem Straßen- und Grünflächenamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt. Bei neuen Gebieten wird in der Regel die Vorbereitende Bauleitplanung des Fachbereichs Stadtplanung beteiligt. Bei dem Straßen- und Grünflächenamt sind bis dato keine Anfragen mit einer diesbezügli-chen Nutzung in den Ortsteilen Buch, Blankenburg und Französisch Buchholz einge-gangen.
Das SGA bzw. dessen Grundstücksverwaltung ermittelt von sich aus keine Bedarfe für derartige Flächen.