Die Bundesregierung hat 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet, mit dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu reformieren und zu modernisieren. Ab 2028 soll dann die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, mit und ohne Behinderung, allein bei den Jugendämtern liegen. Dadurch soll der Kinder- und Jugendschutz verbessert, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und Einrichtungen gestärkt sowie die Hilfe für junge Menschen in einer Hand gebündelt werden.
Wir unterstützen die intiierte Reform und fordern darum das Bezirksamt Pankow mit einem Antrag von Dr. Eva Scharfenberg auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zu ergreifen. So wurde seit Bekanntwerden der Reform kaum etwas unternommen, um Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gleichzustellen. Der Bezirk muss sich adäquat auf die Gesetzesänderung vorbereiten und den Übergang transparent gestalten. An dem Prozess sollen alle relevanten Gremien, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfeausschuss, beteiligt werden. So soll die Situation für die betroffenen Kinder und ihre Familien schon zeitnah spürbar verbessert werden.