Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Welche Ergebnisse lieferte die digitale Bürgerbeteiligung zum Bauvorhaben Ludwig-
Quidde-Straße? Bitte im Detail ausführen.
Für das Bauvorhaben Ludwig-Quidde-Straße wurden im November und Dezember 2021
zwei unterschiedliche Bürgerbeteiligungsformate umgesetzt. Beide Formate stellen „infor-
melle Beteiligungen“ dar, die über die Beteiligung im Rahmen eines laufenden Bebau-
ungsplanverfahrens hinausgehen und damit für die Bürgerinnen und Bürger ein zusätzli-
ches Angebot darstellen.
Am 23.11.21 wurde eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt, an der 120 in-
teressierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen und Fragen zum Vorhaben und Verfahren
stellten. Die hohe Anzahl der Teilnehmenden an der digitale Informationsveranstaltung
belegt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Entwick-
lung.
Am 01. und 02.12.2021 hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, die Wettbe-
werbsbeiträge auf mein.berlin.de einzusehen und zu kommentieren. Im Ergebnis haben
sich 23 Personen mit insgesamt 113 Kommentaren zu den Entwürfen geäußert.
Neben Anmerkungen, die direkt Bezug zu einem der dargestellten Wettbewerbsentwürfe
nahmen, gab es überwiegend Kommentare, die allgemeine Kritik am Verfahren und an
den Vorgaben der Auslobung übten. Teilweise wurden mehrere Wettbewerbsentwürfe mit
identischen Kommentaren versehen.
Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Auswertung nach Themen, da eine eindeutige Zu-
ordnung der Kommentare zu einem der Wettbewerbsbeiträge nicht immer sinnvoll mög-
lich war, auch wenn diese unter einem Entwurf platziert waren.
Folgende Themen wurden von den Nutzern negativ bewertet:
• die meisten Nutzerinnen und Nutzer äußerten Unverständnis über die Kürze der Öf-
fentlichkeitsinformation (2 Tage)
• die Vorgaben der Auslobung bezüglich der geforderten Anzahl an Wohnungen, Ge-
schossigkeit und Dichte wurde mehrfach kritisiert. Die dadurch resultierende Massivi-
tät der Bebauung wurde nahezu vollständig abgelehnt. Die vorgeschlagenen Bebau-
ungsvarianten wurden meist als nicht mit der Umgebung verträglich angesehen (kein
„städtebauliches Einfügen“ in die nähere Umgebung)
• die in den meisten Entwürfen gezeigte Bebauung, der zur Autobahn ausgerichteten
Teilflächen, wurde überwiegend abgelehnt
• Nutzerinnen und Nutzer äußerten Bedenken bezüglich negativer Veränderungen der
Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der dazwischenliegenden
Grundstücke
• In vielen Kommentaren wurden Bedenken gegenüber der infrastrukturellen Vernetzung
des geplanten Wohngebiets mit der Umgebung (ruhender Verkehr, fehlende Anbin-
dung an das öffentliche Verkehrsnetz, Anbindung der Verkehrsströme über die An-
schlusspunkte der Ludwig-Quidde-Straße) geäußert.
• in einigen Kommentaren wurde auf fehlende Nahversorgungseinrichtungen und sozi-
ale Treffpunkte z. B. Café im Stadtteil verwiesen
Folgende Themen wurden von den Nutzern positiv bewertet:
• Entwürfe mit geringer Dichte und offener Bauweise
• Entwürfe mit hohem Grünanteil
• Angebote zur Nahversorgung und sozialen Treffpunkten
• ökologische Konzepte wie Dachbegrünungen und Solaranlagen
• Ideen zu alternativen Verkehrskonzepten
• Aufwertung der östlichen Grünfläche
2. Wird das Protokoll der Veranstaltung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Wenn
ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht?
Zu der Informationsveranstaltung vom 23.11.21 wurde eine Dokumentation auf der
Website des BA Pankows unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungs-
amt/stadtplanung/artikel.1143595.php
3. Auf welchem Wege konnten Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen?
Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Rahmen der digitalen Informationsveranstal-
tung am 23.11.2021 durch Fragen und Äußerungen im Chat und auch mündlich zum Be-
bauungsplanentwurf 3-59 und den Planungen an der Ludwig-Quidde-Straße beteiligen.
Die Wettbewerbsarbeiten wurden über mein.berlin.de den Bürgerinnen und Bürgern vor
der Preisgerichtssitzung zugänglich gemacht und konnten kommentiert werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
4. War eine Beteiligung außerhalb von digitalen Medien möglich? Wenn nein, warum
nicht?
Eine Beteiligung außerhalb von digitalen Medien war nicht möglich, da sich dies nicht mit
den geltenden Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens bzw. den geltenden Kontaktbe-
schränkungen, Abstands- und Hygienevorschriften vereinbaren ließe.
5. War dem BA klar, dass eine rein digitale Bürgerbeteiligung vielen Menschen, beson-
ders Älteren eine Beteiligung erschwert oder unmöglich macht?
Die anhaltende Corona-Pandemie stellt die Menschen in allen Lebensbereichen vor neue
Herausforderungen. Dies betrifft auch die Umsetzung von Beteiligungsprozessen, deren
Chancen und Herausforderungen gegenwärtig von verschiedenen Experteninnen und Ex-
perten evaluiert werden. Die Umsetzung im digitalen Format stellte für das Bezirksamt
Pankow von Berlin nach sorgfältiger Abwägung im Sinne des Gesundheitsschutzes die
beste Möglichkeit für eine Umsetzung dar, als vollkommen darauf zu verzichten.
6. Die Wettbewerbsentwürfe waren weniger als 2 Tage digital bewertet und kommen-
tierbar. Hält das BA diese kurze Frist für ausreichend bei einer Bürgerbeteiligung?
Das Wettbewerbsverfahren erfolgte auf Grundlage der „Richtlinie für Planungswettbe-
werbe“ (RPW vom 31. Januar 2013) und unterliegt strengen Regularien, deren Einhaltung
durch die Architektenkammer mit einer Registrierung bestätigt wurde.
In enger Abstimmung mit der Architektenkammer wurde eine Beteiligung für die interes-
sierte Öffentlichkeit vereinbart, die in derartigen Wettbewerbsverfahren kein fester Be-
standteil und damit üblicherweise nicht vorgesehen ist. Sie ist daher nicht mit einer regu-
lären Öffentlichkeitsbeteiligung vergleichbar.
Der Beteiligungszeitraum unterlag den Vorgaben der Architektenkammer, deren Einhal-
tung für eine Registrierung und Umsetzung des Wettbewerbsverfahren nach den „Richtli-
nien für Planungswettbewerbe“ zwingend erforderlich war.
7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Ergebnisse des bisherigen Beteiligungs-
verfahrens vor dem Hintergrund der oben gemachten Angaben repräsentativ sind?
In Abgleich mit den bisher bereits durchgeführten Beteiligungsformaten (u. a. im Rahmen
des Bebauungsplan- und FNP-Änderungsverfahrens, Einwohnerversammlung in 2019) so-
wie dem Rücklauf aus der Informationsveranstaltung im November 2021 sind die unter 1.
aufgeführten Ergebnisse als repräsentativ zu bewerten.
8. Entspricht das Beteiligungsverfahren den „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürger im Bezirk Pankow“?
In der Gesamtschau entsprechen die umgesetzten Beteiligungsformate zum Bauvorhaben
Ludwig-Quidde-Straße den Leitlinien - im Rahmen der Möglichkeiten in Zeiten einer pan-
demischen Ausnahmesituation.