Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das auf zwei Jahre angelegte Programm von Stifterverband und Heinz Nixdorf Stiftung unterstützt Schulen dabei, durch selbstgesteuerte Schulentwicklungsprozesse die Rahmenbedingungen für ein zeitgemäßes Lehren und Lernen zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen so besser auf ein Leben in der digitalen Welt vorbereitet werden. Bewerbungsschluss war der 30. November 2021. Zielgruppe des Programms sind Schulen, die bereits begonnen haben, Konzepte für den Einsatz von Medien im Schulalltag zu entwickeln und umzusetzen, und die bereit sind, entsprechende Schulentwicklungsprozesse mithilfe digitaler Lernmodule und weiterer Qualifizierungsangebote eigeninitiativ zu durchlaufen. Das Programm richtet sich vor allem an Schulleitungen, die durch eine schulinterne Steuerungsgruppe unterstützt werden. Mithilfe digitaler Lernmodule und weiterer Qualifizierungsangebote werden die geförderten Schulen in ihren Schulentwick-lungsprozessen zu einer Kultur der Digitalität geführt. Eine laufende Evaluation der angestoßenen Transfer- und Entwicklungsprozesse soll die kontinuierliche gemeinsame Weiterentwicklung der Module ermöglichen.
Die geplante Veröffentlichung der Selbstlernmodule fördert anschließend den Wissenstransfer an weitere Schulen und damit die Ska-lierung der Ergebnisse sowie die Verbreitung der Erfahrungen der beteiligten Akteurinnen und Akteure. Mit der Aufnahme in ein Netzwerk aus Schulen, Hochschulen und Bildungs-initiativen soll ein bundesweiter Austausch und ein Peer-to-Peer-Learning ermöglicht wer-den. Gleichzeitig sollen damit die Verzahnung von Schulpraxis, Hochschule und Zivilge-sellschaft verstetigt und die Zusammenarbeit der Akteure gefördert werden. Durch die Bereitstellung eines Förderfonds sollen die Schulen auch finanziell in ihren Schulentwick-lungsvorhaben unterstützt werden.
Die Herman-Nohl-Schule in Neukölln hat sich dem Anschein nach als einzige Schule in Berlin für die Gelder für besseren digitalen Unterricht beworben.
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:
1. Wie viele Pankower Schulen haben sich auf das Programm beworben? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Ortsteilen.)
2. Welche Pankower Schulen haben sich auf das Programm beworben? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Schulen im jeweiligen Ortsteil.)
3. Insofern sich Pankower Schulen darauf beworben haben: Warum wurden Pankower Schulen nicht berücksichtigt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Schulen im jeweiligen Ortsteil.)
4. Hat das Pankower Schulamt auf dieses Programm die Pankower Schulen hingewiesen? A. Wenn nein, warum nicht? B. Wenn ja, welche Unterstützungsleistungen wurden durch das Schulamt bereit gestellt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Schulen im jeweiligen Ortsteil.)
5. Wie viele Pankower Schulen haben sich auf das Vorgängerprogramm „Schulen in der digitalen Welt“ beworben?3 (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Ortsteilen.)
6. Welche Pankower Schulen haben sich auf das Vorgängerprogramm beworben? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Schulen im jeweiligen Ortsteil.) 7. Wie schätzt das Bezirksamt die Konzepte für den Einsatz von Medien im Schulalltag und die entsprechenden Schulentwicklungsprozesse mithilfe digitaler Lernmodule und weiterer Qualifizierungsangebote ein?
8. Wie schätzt das Bezirksamt den Abruf von Bundes-, Landes- und sonstigen Fördermit-teln durch Pankower Schulen ein? (Mit Bitte um Berücksichtigung der vergangenen zehn Jahre.) A. Welche Fördermittel können/konnten durch die Schulen eigeninitiativ bean-tragt oder akquiriert werden? B. Welche Fördermittel für Schulen werden/wurden durch das Schulamt Pankow beantragt oder akquiriert? C. Welche Fördermittel für Schulen werden/wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt oder akquiriert? D. Welche Fördermittel konnten die Pankower Schulen im bezeichneten Zeitraum zusätzlich akquiriert werden? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Schulen im jeweiligen Ortsteil.)
9. Wie schätzt das Bezirksamt die Notwendigkeit einer eigenen zentralen bezirklichen Stelle für die Sichtung, Informationsweitergabe, Beantragung und Akquirierung von Förder-, Landes- und Bundesmitteln ein?
Zu 1. – 9.: Das Thema betrifft die schulinternen Angelegenheiten und befindet sich damit nicht im Verantwortungsbereich des bezirklichen Schulträgers.