Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
„Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebaulicheOrdnung. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb gebaut werden darf. Der Bebauungsplan regelt
auch, dass überhaupt keine Bebauung möglich ist, weil eine Grünfläche, ein Spielplatz,
eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist.
Außerdem trifft der Bebauungsplan beispielsweise Aussagen darüber, wie hoch neueGebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Frei-
flächen auf Baugrundstücken haben.
Die Regelungen im Bebauungsplan (B-Plan) sind aus den Darstellungen des Flächennut-zungsplans zu entwickeln und konkretisieren die städtebauliche Planungstätigkeit der
Gemeinde. In Berlin wird ein Bebauungsplan als Rechtsverordnung erlassen (sonst als
Satzung der Gemeinde). Die Regelungen zum Bebauungsplan sind in den §§ 8 bis 10
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG-
BauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 Stand, zuletzt geändert durch Gesetzvom 14.10.2022 (GVBl. S. 578).
1. Wie viele Bebauungspläne wurden von 2016 bis 2021 nach § 6 Abs. 3 AGBauGBBerlin festgesetzt und sind in Kraft getreten? (Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach
Jahresscheibe und um Benennung des B-Plan-Verfahrens.)“
Im Bezirk Pankow wurden im Zeitraum 6 Bebauungspläne festgesetzt und sind nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft getreten.
2017: Bebauungsplan IV-36B „Pasteurstraße 22/24“ vom 09.09.2015 (GVBl. 17.03.2017,S. 236)
2017: Bebauungsplan 3-29 „Lewaldplatz“ vom 07.08.2014 (GVBl. 24. 06.2017, S. 315)
2018: Bebauungsplan 3-46 „Campus Buch“ vom 13.03.2018 (GVBl. 27.03.2018, S. 191)
2018: Bebauungsplan IV-45 „Moritzhof“ vom 10.04.2018 (GVBl. 05.05.2018, S. 371)
2019: Bebauungsplan IV-23 „Ahlbecker Straße“ vom 16.01.2019 (GVBl. 31.01.2019, S.19)
2021: Bebauungsplan 3-41 (Iduna- / Neukirchstraße) vom 20.07.2020 (GVBl.30.09.2021,
S. 1110)
2. „Wie viele Bebauungspläne hat das Bezirksamt im Jahr 2022 nach § 6 Abs. 3 AG-BauGB Berlin festgesetzt und sind in Kraft getreten? (Mit Bitte um Benennung des B-
Plan-Verfahrens.)“
Keine.
3. „Wie viele Bebauungspläne hat das Bezirksamt bis Ende des dritten Quartals 2023nach § 6 Abs. 3 AGBauGB Berlin festgesetzt und sind in Kraft getreten? (Mit Bitte umBenennung des B-Plan-Verfahrens.)“
Über die bereits unter Frage 1 genannten festgesetzten Bebauungspläne wurden bisEnde des dritten Quartals 2023 keine weiteren Pläne festgesetzt.
4. „Wie viele Bebauungsplanentwürfe liegen gegenwärtig im Anzeigeverfahren nach § 6Abs. 2 AGBauGB der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur
Rechtsprüfung vor? (Mit Bitte um Benennung des B-Plan-Verfahrens.)“
Keine.
5. „Wie viele Bebauungsplanentwürfe ohne dringendes Gesamtinteresse Berlins, dienicht der Senatsverwaltung angezeigt werden müssen, wurden vom Bezirksamt nach
Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
BauGB) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB beschlossen und können von der BVV
somit in nächster Zeit beschlossen werden? (Mit Bitte um Benennung des B-Plan-
Verfahrens.)“
Keine.
6. „Wie viele Bebauungspläne ohne dringendes Gesamtinteresse Berlins, die nicht derSenatsverwaltung angezeigt werden müssen, haben bereits die Behörden- und Öf-fentlichkeitsbeteiligung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) durchlaufen? (Mit Bitte um Be-
nennung des B-Plan-Verfahrens.)“
Keine